Konzeption
Betreutes Wohnen

Stand: Mai 2025

Leitbild

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Einfach daheim sein. Das ist ein Segen. Doch ein Zuhause als gelingender Lebensraum ist keine Selbstverständlichkeit. Jeder Mensch bedarf der Hilfe anderer, die pflegen, bilden und fördern. Manche brauchen nur ein wenig Hilfe am Wegesrand, andere einen guten Wirt.

Menschen in diesem Prozess beizustehen, bedeutet, Heimat bieten. Unser Dienst im Kerstin-Heim e.V. gilt besonders den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Miteinander von Begegnung und Fürsorge wollen wir ihnen ein Zuhause bieten und ihnen helfen, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Evangelische Kirche nimmt ihre diakonischen Aufgaben durch das Diakonische Werk wahr. Das Ursula-Mutters-Internat ist Mitglied im Diakonischen Werk. Es dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Alle Mitarbeiter*innen dieser Einrichtung leisten deshalb ihren Dienst in Anerkennung dieser Zielsetzung und bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.

Die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir achten ihre Würde und haben Respekt vor ihrer Lebensform und vor jedem einzelnen der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ansehen ihrer Religion oder Weltanschauung oder der ihrer Eltern.

Wir übernehmen Verantwortung für die Sicherung ihrer Lebensqualität und ihrer individuellen Bedürfnisse.

Wir bieten den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einem ansprechenden und gepflegten Umfeld die individuellen und bedarfsgerechten Bedingungen für ihre Entwicklung.

Wir erfüllen ihren Anspruch auf umfassende Bildung und gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten. In diesem Sinne gibt es keine durch die Schulform begründete Beschränkung des Lern- und Bildungsangebotes.

Wir respektieren und schützen die Persönlichkeitsrechte – insbesondere auch das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und das Recht auf Selbstbestimmung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten geben wir Hilfe und Anleitung zur erfüllten oder gelungenen Partnerschaft.

Wir beteiligen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an der Gestaltung des Alltages und nehmen ihre Wünsche und Anregungen aber insbesondere auch ihre Beschwerden und Klagen ernst.

In diesem Sinne erkennen und würdigen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten sowohl die verbalen als auch die nonverbalen Meinungs- und Stimmungsäußerungen.

Wir stärken die Kinder und Jugendlichen in ihrem Selbstwert und bei der Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte.

Als Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen sorgen wir für ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und pflegen einen respektvollen und achtsamen Umgangston untereinander. Grundlage dafür sind Kooperation und Kommunikation.

Unter Berücksichtigung unseres Auftrages und im Rahmen unserer Möglichkeiten pflegen wir einen respektvollen Umgang mit den natürlichen und wirtschaftlichen Ressourcen.

Geschichte des Kerstin-Heim e.V.

Ursula und Tom Mutters haben das Leben von Menschen mit Behinderung in Deutschland zum Besseren verändert. An für heute selbstverständliche Begriffe wie Teilhabe und Inklusion war vor 60 Jahren nicht zu denken. Die am 1. August 1926 geborene Wuppertalerin und der Niederländer, die bis zu ihrem Tod im Alter von 91 und 99 Jahren in Marburg lebten, haben durch ihr soziales Wirken Spuren hinterlassen. Mit ihrer Hinwendung zum Nächsten und ihrem unermüdlichen Einsatz für die Schwachen der Gesellschaft gelten sie heute als leuchtendes Beispiel für Mitmenschlichkeit, Toleranz und Tatkraft.

1960 feiern der niederländische Pädagoge Tom Mutters, Mitgründer der „Aktion Mensch“, und seine Frau Ursula Mutters, engagierte Lehrerin, das Richtfest im Kerstin-Heim in Marburg - heute das Ursula-Mutters-Internat. Mit dabei: Menschen aus Spanien, Schottland, Irland, Schweden und Skandinavien, die beim Bau geholfen haben – organisiert vom Lutherischen Weltbund in Genf.

Bis dahin war es ein langer Weg, der über ein erstes Kinderheim im hessischen Riedstadt und eine lange Zeit des Vorbereitens und Werbens führt. Ziel war es, das Leben von Menschen mit einem besonderen Bedarf lebenswerter und würdevoller zu gestalten – damals ein gesellschaftspolitisch revolutionärer Ansatz, der auch heute noch wegweisend ist.

Die Vision der Mutters war es, kein einzelnes großes Gebäude zu errichten, sondern mehrere familiär gestaltete Einzelhäuser, in denen Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung geborgen leben – für eine individuelle Betreuung und Förderung. 1962 ziehen die ersten Kinder in Marburg ein.

Zu Ehren von Ursula Mutters, mit ihrer prägenden pädagogischen Wirkung, wird beim 60-jährigen Jubiläum 2022 das Internat nach ihr benannt.

Die schwedische Studentin Kerstin Bjerre, später eine bekannte Theologin und Philologin, ist Mitstreiterin von Anfang an und Namensgeberin für den Trägerverein Kerstin-Heim e.V., Mitglied im Diakonischen Werk. Sie sammelte in ihrer Heimat engagiert Spenden und findet unter anderem Unterstützung für das Projekt im Pastor Daniel Cederberg, nach dem die Förderschule benannt ist. Daniel Cederberg war Leiter der schwedischen Sektion des Lutheranischen Weltbundes und wurde mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Das Ursula Mutters Internat

Als heilpädagogisch anerkannte Einrichtung des Kerstin-Heim e.V. bildet das Ursula-Mutters-Internat zusammen mit der dazugehörigen Förderschule ein Zuhause für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Beeinträchtigung. Ihr Aufnahmealter liegt in den meisten Fällen zwischen sechs und dreizehn Jahren.

Die Kinder und Jugendlichen besuchen unsere Daniel Cederberg Schule auf dem eigenen Gelände.

Sie können bis zur Beendigung ihrer Schulpflicht im Internat wohnen bleiben.

Während des gesamten Entwicklungsprozesses und darüber hinaus stehen wir als Einrichtung beratend und unterstützend zur Seite. Die gute und enge Zusammenarbeit mit Familien, Kostenträgern und anderen Verantwortlichen ist unser Interesse.

Entstehung Betreutes Wohnen

Erwachsen - und jetzt?

Sobald die Schule beendet ist, endet auch das Wohnen in unserem Internat. Für viele junge Erwachsene ist der Kerstin-Heim e.V. ein wesentlicher Bestandteil ihrer Biografie geworden.

Um diese Verbindung bestehen zu lassen, entstand 1999 die erste Möglichkeit zur weiteren Betreuung durch das vertraute Umfeld, in dem sie sozialisiert sind.

Schon im Jahr 1999 war der personenzentrierte Ansatz für uns wichtig. Nach dem Bedarf der jungen Erwachsenen, die ihre Zeit in unserem Internat beendet hatten, sollte es weitergehen. Der Wunsch nach einer fortlaufenden Anbindung an den Kerstin-Heim e.V. bestand und so entstand die erste Wohngemeinschaft in den Räumen und im Rahmen des Konzepts für Ambulant Betreutes Wohnen des Mino Verein Marburg am Richtsberg. Eine Wohngemeinschaft für fünf junge Erwachsene wurde angemietet.

Die jungen Erwachsenen wurden zunächst je sechs Stunden pro Woche betreut.

Neben der Internatsleitung gab es einen hauptverantwortlichen Mitarbeiter als Bezugsperson.

Auch hier wurde schon deutlich, wie wichtig Beständigkeit für Menschen mit Behinderung ist.

Im Jahr 2003 wurde das Angebot über den Mino Verein beendet.

Der Kerstin-Heim e.V. beantragte daraufhin die Kostenzusicherung und Inbetriebnahme des Ambulant Betreuten Wohnens. Für die Wohngemeinschaft wurde zunächst eine Wohnung in der Nicolaistraße und 2008 ein Haus im Annablickweg angemietet.

In den Jahren 2009, 2015, 2020 und 2023 bestand erneuter Bedarf zum Auszug aus dem Internat und es wurden vier weitere Wohnungen angemietet und die Platzzahl von sechs auf vierzehn Betreuungsplätze beantragt und erweitert.

Unternehmensstruktur (Organigramm)

Bedingungen

Mitarbeitende des Teams Bedarfsermittlung, in der Region Marburg-Biedenkopf, des LWV Hessen oder auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Leistungserbringers erstellen gemeinsam mit dem behinderten Menschen einen individuellen Teilhabeplan. Die Bedarfe, Wünsche und Ziele des behinderten Menschen und die dafür benötigten Leistungen werden ermittelt und im Teilhabeplan festgehalten. Der behinderte Mensch erhält die Assistenz durch einen vom LWV Hessen anerkannten Dienst seiner Wahl.

Die Bedarfsermittlung findet innerhalb der Internatszeit statt, so dass ein möglichst nahtloser Übergang in die Folgebetreuung entstehen kann.

Gesetzliche Grundlagen

Für den Anspruch auf Leistungen des Betreuten Wohnen gibt es die Rechtsgrundlagen im § 99 SGB IX i. V. mit § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und § 78 SGB IX.

§ 99 Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann.

Von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind Menschen, bei denen der Eintritt einer wesentlichen Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Menschen mit anderen geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, durch die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bestimmungen über die Konkretisierung der Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe erlassen. Bis zum Inkrafttreten einer nach Satz 1 erlassenen Rechtsverordnung gelten die §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprechend.

§ 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe

… (2) Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere

…2. Assistenzleistungen, …

§ 78 Assistenzleistungen

Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.

Die Leistungsberechtigten entscheiden auf der Grundlage des Teilhabeplans nach § 19 über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme.

Die Leistungen umfassen

die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten und

die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.

Die Leistungen nach Nummer 2 werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere die Anleitungen und Übungen in den Bereichen nach Absatz 1 Satz 2.

Die Leistungen für Assistenz nach Absatz 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

Sind mit der Assistenz nach Absatz 1 notwendige Fahrkosten oder weitere Aufwendungen des Assistenzgebers, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles notwendig sind, verbunden, werden diese als ergänzende Leistungen erbracht.

Leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, sind angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zu erstatten, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann. Die notwendige Unterstützung soll hierbei vorrangig im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden.

Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme werden erbracht, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalles erforderlich ist.

Kostenübernahme, -zusicherung

Leistungsberechtigte müssen sich ggfs. finanziell an den Kosten beteiligen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten sind.

Die Kosten der Hilfemaßnahme werden jedoch unter dieser Freigrenze durch die Eingliederungshilfe finanziert.

Im Rahmen der evaluierenden personenzentrierten individuellen Teilhabeplanung wird der Bedarf in regelmäßigen Abständen überprüft und die Ziele der Klient*innen angepasst.

Aufnahmekriterien

Um eine gute und vertraute Zusammenarbeit zwischen Klientel und Mitarbeitenden zu gewährleisten, ist es seitens der Klienten wichtig, eine Bereitschaft zur Betreuung in der eigenen Wohnung als auch außerhalb zu zeigen. Nur so kann eine Unterstützung bei alltäglichen Herausforderungen wie z.B. der Haushaltsführung oder der medizinischen Versorgung unterstützt und begleitet werden.

Ebenso ist die aktive Mitarbeit zum Erreichen der vereinbarten Ziele ein wesentlicher Bestandteil. Ein weiteres Kriterium ist die Erlaubnis zur Kooperation des Hilfenetzwerks. Ein Austausch der Mitarbeiter*innen des Betreuten Wohnens mit dem rechtlichen Betreuer/ der Betreuerin, den Mitarbeiter*innen des Arbeitslebens, Personen des sozialen Umfelds und auch die der Gesundheitsversorgung bei Ärzten ist für eine qualitative Hilfeleistung das Optimum.

Rahmenbedingungen

In der Arbeit mit unseren Klient*innen ist es unser Ziel, die zu Betreuenden aus dem stationären, behüteten Setting des Internats zu einem möglichst eigenständigen Leben in einer eigenen Wohnung zu begleiten und individuell zu unterstützen.

Aufnahme- und Entlassungsverfahren

Voraussetzung der Aufnahme (Internat/extern)

Was macht die Aufnahme nicht möglich?

Wann erfolgt eine Beendigung?

Wohnform

Bereits der Umzug aus dem Internat in die eigene Wohnung wird durch das Team des Betreuten Wohnens begleitet. Von Anfang an unterstützen wir die neuen Herausforderungen, die das Leben in einer eigenen Wohnung mit sich bringen. Unsere zu Betreuenden haben sich meist zu einer Wohngemeinschaft mit vertrauten Personen aus dem Internatsbereich zusammengeschlossen. Teils sind die Wohnungen noch vom Kerstin-Heim e.V. angemietet, da bereits das Anmieten einer Wohnung auf dem dichten Wohnungsmarkt eine Herausforderung stellt.

Soziale Teilhabe durch Infrastruktur

Die Wohnungen müssen im Kostenrahmen der Bewohner*innen bleiben und liegen daher meist am Stadtrand von Marburg.

Busverbindungen sind für Einkaufmöglichkeiten, eine medizinische Versorgung als auch für den Weg zur Arbeitsstelle gegeben.

Uns ist wichtig, dass unsere Klientel ein Netzwerk zu anderen Betreuten unserer oder auch anderer Einrichtungen der Behindertenhilfe hat. Bei den gegebenen Barrieren des Alltags können sie sich gegenseitig unterstützen und helfen, um so sicherer im Umgang mit Herausforderungen zu werden und selbstbestimmter und unabhängiger von Betreuungspersonal leben zu können.

Standort Marburg

Marburg an der Lahn ist eine Stadt in Hessen, die eine Vielzahl von Einrichtungen und Dienstleistungen bietet, die für Menschen mit geistiger Behinderung von Vorteil sein können. Die Stadt verfügt über Werkstätten, die Arbeitsplätze bereitstellen, die an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen angepasst sind und ihnen eine sinnvolle Beschäftigung bieten. Darüber hinaus gibt es Sportvereine sowie Kunst- und Musikgruppen, die speziell für Menschen mit geistiger Behinderung organisiert werden. Initiativen in Marburg zielen darauf ab, Menschen mit geistiger Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Marburg verfügt über mehrere Krankenhäuser und spezialisierte Kliniken, die umfassende medizinische Versorgung bieten. Es gibt auch Einrichtungen, die verschiedene Therapieformen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Psychotherapie anbieten. Die Stadt ist gut mit Bussen und Bahnen erschlossen, was die Mobilität erleichtert. Viele öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel sind barrierefrei gestaltet, was den Zugang für Menschen mit Behinderungen erleichtert.

Theater, Museen und Veranstaltungen in Marburg sind ebenfalls für Menschen mit geistiger Behinderung zugänglich. Zudem gibt es Parks, Sportanlagen und Freizeitangebote, die für alle zugänglich sind und somit eine inklusive Umgebung schaffen.

Dienstleistungsangebot durch Fachleistungsstunden

Der Kerstin-Heim e.V. ist ein kleiner Verein, wodurch die Mitarbeiter*innen im Betreuten Wohnen für unser Klientel meist schon durch die Zeit im Internat bekannt sind.

Die qualifizierte Assistenzleistung wird durch pädagogische Fachkräfte umgesetzt.

Neben der Betreuungszeit fällt in die Fachleistungsstunden die Vor- und Nachbereitungszeit als auch die Dokumentation. Ein bis zweimal im Monat findet eine Teamsitzung der Mitarbeitenden statt, welche ebenfalls anteilig in die Berechnung der Fachleistungsstunden fällt.

Kontakte, begleitet oder zum Austausch, mit Kooperationspartnern oder Familienmitgliedern werden ebenfalls über Fachleistungsstunden abgerechnet.

Die Mitarbeitenden nutzen für die Fahrt zu den Betreuten also auch teilweise in der Betreuung ihr eigenes Auto.

Für die Kommunikation und den Austausch mit den Klient*innen oder auch innerhalb des Teams ist die Möglichkeit zum telefonischen Kontakt gewährleistet.

Räumliche Ausstattung des Fachbereichs Betreutes Wohnen

Angemietete Wohngemeinschaften

Büro und Besprechungsräume

Personalstruktur

Qualifiziefte Assistenz + Leitung

Kompensatorische Assistenz

Auszubildende

Sicherstellung der fachlichen Qualität

Pädagogische Arbeit

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung so zu unterstützen, dass ein selbstbestimmtes Wohnen möglich ist. Durch Assistenzleistungen wie Begleitung, Beratung und Hilfestellungen werden unsere Klient*innen in ihrer Lebenswelt unterstützt.

In Zusammenarbeit mit der Eingliederungshilfe wird der Hilfebedarf individuell ermittelt. Der Betreuungsbedarf liegt wöchentlich meistens bei 3-6 Stunden.

Die Unterstützung beinhaltet die Hilfe bei der Bewältigung des Alltags (bei der Haushaltsführung, der Selbstversorgung oder auch der Freizeitgestaltung), bei der Suche nach medizinischer und therapeutischer Versorgung als auch bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigungen.

Wichtig ist uns, die Hilfe nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich anzubieten.

Ziel bleibt vordergründig, die Selbstständigkeit der Klient*innen zu fördern, bzw. zu erhalten.

Personenzentrierter Ansatz

Wir arbeiten nach dem personenzentrierten Ansatz.

Mithilfe von Leistungen der qualifizierten Assistenz, sollen die Klient*innen unterstützt werden, Fähigkeiten zu erlernen, weiter zu entwickeln oder bereits erlerntes zu erhalten.

Die Teilhabe am Leben im sozialen Umfeld wir durch die Unterstützung der Assistenzleistungen erschlossen, erhalten oder verbessert.

Die psychosoziale Beratung steht aus Erfahrung im Vordergrund unserer Tätigkeit. Der Gesprächsbedarf unserer Klient*innen ist meist sehr hoch. Erlebtes im Alltag oder auch der Arbeitswelt wird in gemeinsamen Gesprächen oder bei Telefonkontakten reflektiert. Hier verfolgen wir einen lösungsorientierten Ansatz, um unseren Klient*innen möglichst viele „Werkzeuge“ für den Umgang mit Herausforderungen mitzugeben. Bei Krisen und Lebensfragen stehen wir beratend und unterstützend zur Seite.

Uns ist wichtig, die eigenen Ressourcen unserer Klient*innen erkennbar zu machen, um so eine ressourcenorientierte Hilfe und Unterstützung im Alltag anbieten zu können und eine Hilfe für eine eigenständigen Lebensführung zu sein.

Für sich selbst Ziele zu entwickeln und zu benennen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Wir helfen durch das Aufzeigen/ Benennen von für uns sichtbarer Bedarfe, wo eine mögliche Unterstützung hilfreich wäre und bieten anschließend intensive Unterstützung zur Erreichung der vereinbarten Ziele.

Die tägliche Haushaltsführung ist für viele unserer Klient*innen eine große Hürde. In enger Begleitung und Unterstützung geben wir hierbei Hilfestellung und Anleitung.

Klient*innen, die nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbst zu führen und dies auch nicht erlernen können, können Leistungen zur sozialen Teilhabe zur Unterstützung im Haushalt beantragen. Dazu zählen insbesondere die Ordnung und Reinigung der Wohnung, die Einhaltung mietvertraglicher Pflichten (z. B. Hausordnung), die Reinigung und Instandhaltung der Wäsche und das Einkaufen. Im Rahmen des Betreuten Wohnens möchten wir jedoch zunächst die eigenen Fähigkeiten fördern, indem wir intensiv bei der Umsetzung von anstehenden Aufgaben helfen und gemeinsam Strukturpläne erstellen.

Eine weitere Unterstützung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben kann die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung oder auch sportlicher Aktivitäten sein. Freie Zeit für sich sinnvoll zu gestalten kann ebenfalls herausfordernd sein. Auch hier kann eine Assistenz als Leistung zur sozialen Teilhabe beantragt werden und unterstützend zu Seite stehen.

Um die Gesundheitsversorgung zu unterstützen, erstellen wir gemeinsam mit unseren Klient*innen eine Übersicht, in der die besuchten Ärzte mit den aktuellen und folgenden Terminen dort als auch eine mögliche Medikation notiert werden.

Ein regelmäßiger Besuch, z.B. bei einem Zahnarzt, soll so gewährleistet werden.

Teilhabe

Sozialraumorientierung

Inklusion

Partizipation und Mitwirkung

WG-Sitzungen, Freizeit, Stammtisch

Kooperation des Hilfenetzwerks

Um eine umfassende Hilfe für unsere Klient*innen zu ermöglichen, ist es unabdingbar, eine Kooperation des Hilfenetzwerks zu ermöglichen.

Die engste Kooperation ist die zu der rechtlichen Betreuung unserer Klient*innen, da diese in den meisten Fällen im Rahmen der behördlichen Angelegenheiten zuständig sind.

Da wir solche Termine und Aufgaben begleiten und unterstützen, ist ein enger Austausch notwendig. Dies gilt ebenso für die medizinische Versorgung.

Unsere Klient*innen arbeiten alle in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, bzw. auf einem von dort betreuten Außenarbeitsplatz.

In unserer Region stellt diese Arbeitsplätze das Lebenshilfewerk Marburg und wird ebenfalls durch den Landeswohlfahrtsverband finanziert.

Bereits in der Schulzeit an der Daniel Cederberg Schule haben unsere Jugendlichen die Möglichkeit, dort Praktika in verschiedenen Bereichen zu machen, um so Fähigkeiten und Interessen kennenzulernen. Der Schritt in die „erwachsene“ Arbeitswelt ist ihnen daher nicht fremd und erleichtert ihnen den Einstieg in die Berufswelt.

Durch das psychologische Gutachten bei der Agentur für Arbeit wird der Unterstützungsbedarf ermittelt.

Da häufig seitens der Betreuten der Wunsch besteht, zu Arztterminen begleitet zu werden, ist es ebenfalls notwendig, im Austausch mit den Praxen zu sein. So kann eine gute medizinische Versorgung gewährleistet werden. Unbekannte Behandlungen, wie z.B. das Ziehen der Weisheitszähne, bringt unsere Klient*innen schnell in eine Überforderung und eine enge Begleitung dieser Termine ist erforderlich.

Der Kontakt unserer Klientel zu ihren Familien ist teils sehr instabil und von Problemen und Konflikten behaftet. Auch hier begleiten wir im engen und offenen Austausch.

Uns ist wichtig, die Tür zum Internatsbereich offen zu lassen.

Unsere Klient*innen kommen weiterhin gerne zum jährlichen Sommerfest oder nehmen am Abschlussball des Tanzkurses teil. Vertraute Mitarbeiter*innen bleiben weiterhin Ansprechpartner.

Dokumentation

Die Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil der Qualität unserer Arbeit. Für die Betreuten als auch die Mitarbeitenden.

Um die Zielvereinbarung des Leistungsdreiecks (Leistungsberechtige Person, Leistungserbringer, Kostenträger) evaluieren zu können, ist der dokumentierte Rückblick für eine gemeinsame Reflexion zwischen uns und unseren Klient*innen wichtig.

Für die einheitliche Dokumentation der Leistungen und Maßnahmen nach § 5 Abs. 2 Zusatzvereinbarung gewährleisten wir als Leistungserbringer im Betreuten Wohnen den Nachweis (vgl. § 10 Zusatzvereinbarung) über das Formular des LWV Hessen.

Ab 2023 wird die Einrichtung eine Online-Datenbank nutzen. Die Dokumentation des Betreuten Wohnens wird im Laufe des Jahres auf diese Datenbank umgestellt.

Qualitätssicherung

Die uns anvertrauten Menschen stehen nicht nur im Internat, sondern auch im Betreuten Wohnen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir achten ihre Würde und haben Respekt vor ihrer Lebensform und vor jedem Einzelnen ohne Ansehen ihrer Religion oder Weltanschauung.

Durch den Rahmen eines Gewaltschutzkonzepts als auch ein Beschwerdemanagement sollen Klient*innen und Mitarbeitende geschützt werden.

Teamsitzungen

Kollegialer Austausch

Kriseninterventionen

Gewaltschutzkonzept

Ein gewaltfreies Miteinander zwischen Mitarbeiter*innen und den Klient*innen erfordert die Einführung entsprechender notwendiger und präventiver Maßnahmen, um beide Gruppen vor jedem Missbrauch und jeder diskriminierenden Behandlung zu schützen.

Wir möchten die Selbstbestimmung jedes Einzelnen stärken und schützen. Eine Haltung der gegenseitigen Achtung, der Toleranz einer anderen Denkweise und einem respektvollen Umgang im Rahmen der Betreuungszeit.

Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen und Klient:innen in Bezug auf Gewalt ist ein fortlaufender, wiederholender Prozess. Gemeinsame Werte und Normen werden im Dialog zur Prävention von Gewalt besprochen.

In der Betreuungszeit erleben wir immer wieder, dass bei unserer Klientel durch unvorhersehbare Situationen oder Veränderungen eine Überforderung entsteht, die zu Wut und teils zu Gewaltandrohung oder Gewalt führt.

Eine enge Begleitung und Unterstützung in Verständnisfragen oder der gegebenen Situation ist dabei wichtig. Zu dieser Begleitung gehört ebenso das Aufzeigen von möglichen Konsequenzen. Betreuten, aber auch den Mitarbeitenden muss verständlich sein, dass Gewalt eine Verletzung der physischen und psychischen Unversehrtheit eines Menschen ist.

In der Teamarbeit ist uns wichtig, über bewusste oder unbewusste Gewaltanwendung als Erziehungsmaßnahme zu sprechen. Dies kann bereits das Packen und Zerren an einem unserer anvertrauten Klient*innen sein. Aber ebenso verbale Entgleisungen, wie Beschimpfungen oder das Ignorieren von Bedürfnissen kann eine Gewaltform darstellen.

Eine Reflexion des eigenen Verhaltens im Rahmen einer Teamsitzung führt zur Sensibilisierung der eigenen Personen. Eine offene Kommunikation und einen konstruktiven Umgang mit Kritik auszuüben, schafft angstfreie Räume für Sorgen und Nöte der in der Wahrnehmung von Pflichten als auch Rechten.

Das Einhalten der Privat- und Intimsphäre unserer Klient*innen hat hohe Priorität. Da die Betreuung meistens in deren Wohnungen stattfindet, ist ein respektvoller Umgang mit ihnen als auch ihrem Eigentum zu gewährleisten.

Die Klient*innen als auch die Mitarbeiter*innen wissen, dass Bereichs- als auch die Einrichtungsleitung als Ansprechpartner bei übergriffigem Verhalten gegeben sind.

Die Meldemöglichkeit ist eine Voraussetzung für eine wirksame Prävention. Die Enttabuisierung des Themas Gewalt als auch der offene Umgang mit dieser lässt eine qualitative Zusammenarbeit entstehen und mögliche Übergriffe minimieren.

Uns ist wichtig, in der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden und Klient*innen eine Transparenz zu schaffen, um so Unklarheiten und auch Unwahrheiten zu vermeiden.

Gewalt ist trotz präventiver Maßnahmen nicht immer auszuschließen.

Eine professionelle Bearbeitung im Rahmen von klärenden Gesprächen mit den Betroffenen ist dann notwendig. Ebenso die Dokumentation von Übergriffen, erfolgten Gesprächen und Handlungsschritten.

Je nach Intensität des Vorfalls, ist dieser Seitens der Leitungsebene der Aufsichtsbehörde und der rechtlichen Betreuung zu melden.

Im Rahmen unseres Beschwerdemanagements haben unsere Klient*innen und Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, ein Beschwerdeformular auszufüllen und dieses über die Bereichs- oder Einrichtungsleitung als auch die Mitarbeitervertretung bearbeiten zu lassen. Die Be- und Aufarbeitung eines entstandenen Vorfalles soll analysiert werden und mögliche Handlungswege erarbeitet werden.

In Marburg gibt es, je nachdem welche Gewalterfahrung erlebt wurde, verschiedene Anlaufstellen zur Beratung.

Die Stadt Marburg listet diese auf ihrer Homepage. (https://www.marburg.de/portal/seiten/antigewalt-und-gewaltpraevention-900000416-23001.html)

Der Kerstin-Heim e.V. verfügt über ein eigenständiges, bereichsübergreifendes Gewaltschutzkonzept.

Raum für Beschwerden geben

Unser Betreutes Wohnen verfügt über ein Beschwerdemanagement.

Neben der Bearbeitung konkreter Probleme in der Arbeit hilft es uns dabei, gemeinsam Betreuungs- und Arbeitsabläufe zu verbessern und Ungerechtigkeiten bei der Arbeit mit den Klienten und im Team zu vermeiden.

Unser Raum für Beschwerden ist ein wichtiger Teil unserer gewaltpräventiv ausgerichteten Arbeit.

Im Betreuten Wohnen gelten alle Konflikte zwischen Klient*innen und Mitarbeiter*innen, zwischen Mitarbeiter*innen untereinander oder mit der Leitungsebene, die nicht miteinander gelöst werden können und zu deren Regelung eine dritte Person hinzugezogen werden soll, eine Beschwerde. Hierzu zählen z.B. das zu spät kommen eines Mitarbeitenden oder die Verweigerung der Betreuung eines Klienten aber auch Unzufriedenheit mit Organisationsabläufen des Betreuten Wohnens.

Alle möglich entstehenden Konflikte, die Klient*innen und/oder Mitarbeiter*innen haben und die sie zu zweit gelöst bekommen, sind kein Grund, diese als Beschwerden anzusehen.

Ebenso sind Konflikte von Klienten mit Dritten (rechtliche Betreuer*innen, Mitarbeitende anderer Institutionen, Nachbarn, Ärzt*innen, Angehörige) nicht Gegenstand von unserem Beschwerdemanagement. Diese können jedoch innerhalb der Betreuungszeit besprochen und begleitet werden.

Falls Klient*innen oder Mitarbeiter*innen eine Beschwerde haben, kann der persönliche Kontakt zur Bereichs- und Einrichtungsleitung aufgenommen und ein Gesprächstermin vereinbart werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung unseres Beschwerdeformulars, auf dem die Beschwerde schriftlich festhalten und an die Leitungsebene weitergereicht werden kann.

Das Beschwerdeformular besteht aus zwei Seiten. Die erste Seite dient zur Aufnahme der Beschwerde und die zweite Seite dokumentiert die Bearbeitung und folgenden Handlungsschritte.

Aufsichtsbehörde

Sowohl stationäre als auch ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in Hessen der staatlichen Aufsicht. Zuständige Behörde hierfür ist jeweils das örtliche Amt für Versorgung und Soziales. Obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, welchem die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt.

Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) vom 7. März 2012.

Im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit überprüfen die sechs Ämter für Versorgung und Soziales in Frankfurt, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda und Kassel in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen die hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sicher gestellt.

Datenschutz

Der Schutz unserer Klient*innen und Mitarbeiter*innen ist uns wichtig. Der Datenschutz gilt als Schutz vor Missbrauch der Datenverarbeitung und soll die persönlichen Rechte und die Privatsphäre schützen.

Der Datenschutz unserer Einrichtung wird intern als auch durch einen externen Anbieter gewährleistet.

Anlagen

Wohn- und Betreuungsvertrag

Neuer Betreuungsvertrag

Literaturverzeichnis

Gesetze im Netz. kein Datum. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html (Zugriff am 28.

September 2022).

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration. kein Datum.

https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Pflege/Pflegeaufsicht (Zugriff am 29. September 2022).

Landeswohlfahrtsverband Hessen. kein Datum. https://www.lwv-hessen.de/leben-wohnen/wohnen/inder-eigenen-wohnung/ (Zugriff am 28. September 2022).

Marburg, Stadt. Anti-Gewalt und Gewaltprävention. kein Datum.

https://www.marburg.de/portal/seiten/anti-gewalt-und-gewaltpraevention-90000041623001.html (Zugriff am 11. Oktober 2022).

Der Kerstin-Heim e.V. ist Träger des Ursula Mutters Internat und Mitglied der Diakonie Hessen