Gewaltschutzkonzept

Stand: Februar 2025

Leitbild

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Einfach daheim sein. Das ist ein Segen. Doch ein Zuhause als gelingender Lebensraum ist keine Selbstverständlichkeit. Jeder Mensch bedarf der Hilfe anderer, die pflegen, bilden und fördern. Manche brauchen nur ein wenig Hilfe am Wegesrand, andere einen guten Wirt.

Menschen in diesem Prozess beizustehen, bedeutet, Heimat bieten. Unser Dienst im Kerstin-Heim e.V. gilt besonders den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Miteinander von Begegnung und Fürsorge wollen wir ihnen ein Zuhause bieten und ihnen helfen, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Evangelische Kirche nimmt ihre diakonischen Aufgaben durch das Diakonische Werk wahr. Das Ursula-Mutters-Internat ist Mitglied im Diakonischen Werk. Es dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Alle Mitarbeiter*innen dieser Einrichtung leisten deshalb ihren Dienst in Anerkennung dieser Zielsetzung und bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.

Die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir achten ihre Würde und haben Respekt vor ihrer Lebensform und vor jedem einzelnen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ohne Ansehen ihrer Religion oder Weltanschauung oder der ihrer Eltern.

Wir übernehmen Verantwortung für die Sicherung ihrer Lebensqualität und ihrer individuellen Bedürfnisse.

Wir bieten den Kindern und Jugendlichen in einem ansprechenden und gepflegten Umfeld die individuellen und bedarfsgerechten Bedingungen für ihre Entwicklung.

Wir erfüllen ihren Anspruch auf umfassende Bildung und gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten. In diesem Sinne gibt es keine durch die Schulform begründete Beschränkung des Lern- und Bildungsangebotes.

Wir respektieren und schützen die Persönlichkeitsrechte – insbesondere auch das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und das Recht auf Selbstbestimmung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten geben wir Hilfe und Anleitung zur erfüllten oder gelungenen Partnerschaft.

Wir beteiligen die Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung des Alltages und nehmen ihre Wünsche und Anregungen aber insbesondere auch ihre Beschwerden und Klagen ernst.

In diesem Sinne erkennen und würdigen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten sowohl die verbalen als auch die nonverbalen Meinungs- und Stimmungsäußerungen.

Wir stärken die Kinder und Jugendlichen in ihrem Selbstwert und bei der Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte.

Als Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen sorgen wir für ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und pflegen einen respektvollen und achtsamen Umgangston untereinander. Grundlage dafür sind Kooperation und Kommunikation.

Unter Berücksichtigung unseres Auftrages und im Rahmen unserer Möglichkeiten pflegen wir einen respektvollen Umgang mit den natürlichen und wirtschaftlichen Ressourcen.

Dieses Schutzkonzept haben wir erstellt, um insbesondere die Kinder- und Jugendlichen bei uns zu schützen. Jedes 5. Kind in Deutschland erfährt Übergriffe und sexualisierte Gewalt.

Wir haben uns mit dem Thema Gewalt befasst, können diese definieren und kennen die Dynamik von Täter*innen und Betroffenen.

Dieses Konzept soll die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gewalt schützen, die schon verbal beginnen kann. Wir setzen uns ein gegen Mobbing, Ausgrenzung, Missachtung und jedwede Form der Ausnutzung von Strukturen und Machtgefällen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Gewaltschutz ist gesetzlich verankert. Für Schutzbefohlene als auch Mitarbeiter*innen gilt in unserer Einrichtung ein achtsamer Umgang.

Gesetzliche Grundlagen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es in § 1631, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben, und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig sind.

Die UN-Kinderechtskonvention ist ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes und verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, die Kinder vor allen Formen von Gewalt schützen. Dies beinhaltet nicht nur Formen körperlicher, sondern auch emotionaler Gewalt, Ausbeutung, Verwahrlosung, Vernachlässigung und des sexuellen Missbrauchs. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind das Recht zu, in allen, das Kind berührenden Angelegenheiten, seine Meinung frei äußern zu dürfen und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seines Alters und seiner Reife.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde im Juni 2021 im SGB IX ein neuer § 37a eingefügt, der alle Leistungserbringer zu geeignetem Gewaltschutz, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung, verpflichtet. Die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts ist als Maßnahme erforderlich.

Nachweispflichten und Eignungen des Personals

Unsere Einrichtung ist in der Verantwortung Mitarbeiter*innen einzustellen, denen wir vertrauenswürdig unsere Schutzbefohlenen anvertrauen können.

Durch ein Vorstellungsgespräch und eine Hospitation eines Bewerbers oder einer Bewerberin kann ein erster Eindruck über die Kompetenz und Haltung der betreffenden Person gewonnen werden.

In den ersten Gesprächen vermitteln wir unsere Haltung und pädagogische Handlungsweise.

Ein erster Austausch kann dadurch entstehen.

Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses findet für alle Mitarbeitenden Einführungsveranstaltungen statt:

Pädagogische Handlungen + Gewaltschutzkonzept

Schweigepflicht + Datenschutz

Krankenpflege und Umgang mit Medikamenten

Arbeitsschutz (Infektionsschutz + Brandschutz)

Hauswirtschaft

Nutzung der Dienstfahrzeuge

Eine Voraussetzung des Zustandekommens des Arbeitsvertrags ist der Nachweis der pädagogischen Ausbildung, bzw. Studiums und die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach

§ 30 a Bundeszentralregistergesetz zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII.

Da unsere Mitarbeitenden mit unseren Dienstwagen fahren, ist einmal jährlich die Vorlage des Führerscheins verpflichtend.

Des Weiteren ist der Impfnachweis vorzuzeigen (Masern).

Mitarbeitende können außerdem eine Selbstverpflichtung unterschreiben, um damit transparent sich selbst und andere zu schützen.

Schweigepflicht und Datenschutz

Der Schutz unserer Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und der Mitarbeiter*innen im Rahmen des Datenschutzes und der Schweigepflicht ist uns wichtig.

Der Datenschutz gilt als Schutz vor Missbrauch der Datenverarbeitung und soll die persönlichen Rechte und die Privatsphäre schützen.

Er wird in unserer Einrichtung intern als auch durch einen externen Anbieter gewährleistet.

Mitarbeitende sind grundsätzlich über ihre Schweigepflicht und den Datenschutz zu informieren und darauf zu verpflichten.

Bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten (insbesondere Foto- und Filmaufnahmen) wird mit den Personensorgeberechtigten schriftlich geklärt, was zu welchem Zweck in unserer Einrichtung erhoben, erstellt, wozu verwendet oder weitergegeben wird.

Die Anonymisierung von Falldaten wird beachtet.

Kommen wir als Einrichtung im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung eines Schutzbefohlenen vorliegt und diese nicht anders abgewendet werden kann, sind wir befugt, die Heimaufsicht über den Vorfall mit entsprechenden Daten zu informieren.

Liegen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, ist die Einschaltung der Heimaufsicht geboten.

Ein Formblatt „Meldung besonderer Vorkommnisse“ steht für eine transparente Übermittlung von uns als Einrichtung zur Heimaufsicht zur Verfügung und wir sind verpflichtet, alle Vorkommnisse zu melden.

Formen von Gewalt und Grenzverletzungen

Gewalt kann auf physischer, psychischer und sexueller Ebene stattfinden.

Wir als Einrichtung haben den Auftrag und auch Anspruch, die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gewalt oder jeglicher Form von Übergriffen zu schützen.

Ein gewaltfreies Miteinander zwischen den Kindern/ Jugendlichen untereinander wie auch zwischen Mitarbeiter*innen und den Kindern/ Jugendlichen erfordert die Einführung entsprechender notwendiger und präventiver Maßnahmen, um beide Gruppen vor jedem Missbrauch und jeder diskriminierenden Behandlung zu schützen.

Physische Gewalt

Unter physischer Gewalt werden körperliche Grenzverletzungen oder Übergriffe verstanden, die Personen unmittelbare oder anschließende physische oder psychische Verletzungen zufügen. Strafrechtlich liegt eine Körperverletzung vor, wenn jemand „eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“ (§ 223 StGB).

Psychische Gewalt

Als psychische Gewalt werden „alle Formen der emotionalen Schädigung und Verletzung einer Person“ verstanden. „Dazu gehören etwa direkte Drohungen, Beleidigungen oder einschüchterndes und kontrollierendes Verhalten, aber auch verbale Erniedrigungen, Beschuldigungen und Mobbing. Als psychische Gewalt gelten auch Verleumdungen, Ignoranz oder Rufmord und bewusste Falschaussagen über eine Person. Diese Form der Gewalt geht oftmals mit extremer Eifersucht, Kontrolle und Dominanzverhalten einher.“

Psychische Gewalt wird vielfach subtil ausgeübt und ist für andere Personen nur begrenzt sichtbar beziehungsweise von diesen schwer wahrnehmbar.

Strafrechtlich relevante Formen psychischer Gewalt sind z.B. Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) sowie Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB).

Sexualisierte Gewalt

Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Grenzverletzungen oder Übergriffen verstanden, bei der das Gegenüber durch körperliche Übergriffe oder verbale Äußerungen, ohne Einvernehmen, zu Handlungen genötigt wird oder ihm solche aufgezwungen werden, welche die eigene Intimität, eigene und andere Intimbereiche sowie die Berührung weiterer Körperteile betreffen.

Strafrechtlich relevante Formen von sexueller Gewalt sind z.B. sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), von Kindern (§ 176 StGB), von Jugendlichen (§ 182 StGB), sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB), Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB) oder sexuelle Belästigung (§ 184i StGB).

Strukturelle Gewalt

Gewalt kann auch in struktureller Form vorkommen. Darunter können Rahmenbedingungen (Regeln, Abläufe, Haltungen) in einer Einrichtung verstanden werden, welche verhindern, dass die Nutzenden der Einrichtung ihre Grundrechte ausüben können und ihre körperlichen und psychischen Grundbedürfnisse erfüllt werden.

Strukturelle Rahmenbedingungen werden auch als Faktoren diskutiert, die andere Formen von personaler Gewalt (körperlich, psychisch, sexualisiert) begünstigen. Daher müssen sich Einrichtungen und Dienste im Kontext von Gewaltschutz immer auch mit den allgemeinen Strukturen und Prozessen befassen, welche die gemeinsame Arbeit und das Zusammenleben regeln und Einfluss auf das Gewaltrisiko in der Einrichtung haben. Ziel muss es sein, die Partizipation und Selbstbestimmung der Nutzenden der Einrichtung sowie die Möglichkeiten einer selbstbestimmten Lebensführung bestmöglich zu stärken.

Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung ist jegliche Art von gewaltsamer, körperlicher, geistiger und/oder seelischer Schädigung, die in Familien, dem Umfeld oder Einrichtungen geschehen kann.

Folglich kann diese zu Verletzungen, Entwicklungsstörungen oder sogar zum Tode führen und damit das Wohl und die Rechte eines Kindes/ Jugendlichen beeinträchtigen.

Zu unterscheiden sind jeweils die Misshandlung als aktive und die Vernachlässigung als passive Form.

Kinder und Jugendliche können aber auch indirekt durch das Miterleben jeglicher Art von Gewalt zwischen Erwachsenen oder anderen Kindern/ Jugendlichen betroffen sein.

Das Erleben jeglicher Form von Gewalt im nahen Umfeld hat immer Auswirkungen und Folgen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Diese Erfahrungen können traumatisch sein und auch psychische Störungs- und Krankheitsbilder hervorrufen.

Grenzüberschreitungen/ -verletzungen von Mitarbeitenden

Grenzverletzungen sind Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen.

Sie beschreiben im Umgang mit Schutzbefohlenen ein unangemessenes Verhalten, das sowohl geplant als auch unbeabsichtigt geschehen kann.

Grenzverletzungen können z. B. sein:

eine tröstende Umarmung, obwohl es dem Kind/ Jugendlichen unangenehm ist

unangekündigter Körperkontakt

Abwertende Bemerkungen

Sarkasmus und Ironie

abwertende Körpersprache, Gestik und Mimik

Kind stehen lassen und ignorieren

Kind ungefragt auf den Schoß nehmen oder hochheben

Verwendung von Kosenamen/ Verniedlichung des Namens

Missachtung der Intimsphäre

Fotos/ Videos machen und diese in sozialen Netzwerken verbreiten

im Beisein des Kindes/ Jugendlichen über das Kind/ den Jugendlichen oder dessen Eltern/ Bezugspersonen (abwertend) sprechen

Gewaltschutz in unserer Arbeit

Wir möchten einen sicheren Raum geben, um den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung zu lassen. Die Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit jedes Einzelnen sollen gestärkt und geschützt werden.

Eine Haltung der gegenseitigen Achtung, der Toleranz einer anderen Denkweise und einem respektvollen Umgang ist uns wichtig.

Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen und unseren Schutzbefohlenen in Bezug auf Gewalt ist ein fortlaufender, wiederholender Prozess. Gemeinsame Werte und Normen werden im Dialog, im Vorleben und Anlernen zur Prävention von Gewalt besprochen und gelebt.

Eine enge Begleitung und Unterstützung in Verständnisfragen oder der gegebenen Situation ist da-bei wichtig. Zu dieser Begleitung gehört ebenso das Benennen und Aufzeigen von möglichen Konsequenzen.

In der Teamarbeit mit unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig, über bewusste oder unbewusste Gewaltanwendung als Erziehungsmaßnahme zu sprechen.

Dies können bereits das „Packen“ oder „Zerren“ an einem unseren anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein. Aber ebenso verbale Entgleisungen, wie Beschimpfungen oder das Ignorieren von Bedürfnissen kann eine Gewaltform darstellen.

Eine Reflexion des eigenen Verhaltens im Rahmen einer Teamsitzung führt zur Sensibilisierung der eigenen Personen. Eine offene Kommunikation und einen konstruktiven Umgang mit Kritik auszuüben, schafft angstfreie Räume für Sorgen und Nöte der in der Wahrnehmung von Pflichten als auch Rechten.

Die Sorgeberechtigten so wie die Mitarbeiter*innen wissen, dass die pädagogische Leitung als auch die Einrichtungsleitung als Ansprechpartnerinnen bei übergriffigem Verhalten jederzeit erreichbar sind.

Die Meldemöglichkeit, bzw. -pflicht ist eine voraussetzend für eine wirksame Prävention.

Die Enttabuisierung des Themas Gewalt ebenso er offene Umgang mit dieser lässt eine qualitative Zusammenarbeit entstehen und mögliche Übergriffe minimieren.

Uns ist wichtig, in der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden und Kindern/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen und Sorgeberechtigten eine Transparenz zu schaffen, um so Unklarheiten und auch Unwahrheiten zu vermeiden.

Gewalt ist trotz präventiver Maßnahmen nicht immer auszuschließen.

Eine professionelle Bearbeitung im Rahmen von klärenden Gesprächen mit den Betroffenen ist dann zwingend notwendig. Ebenso die Dokumentation von Übergriffen, erfolgten Gesprächen und Handlungsschritten.

Teilhabe/ Partizipation/ Unterstützte Kommunikation

Alle reden mit im Ursula-Mutters-Internat.

Ob es um die Mitgestaltung des Freizeitangebots geht oder um andere Themen rund um das gemeinsame Leben: Bei den regelmäßig stattfindenden Besprechungen der Wohngruppen werden Wünsche geäußert, Vorschläge gemacht – und gehört!

Partizipation besteht aus Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung und Mitbestimmung.

Diese wollen wir den Kindern/ Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen und sehen diese als unseren pädagogischen Auftrag und ein gesellschaftliches, politisches Ziel.

Um aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung mitzuwirken, müssen wir den Kindern und Jugendlichen „Werkzeuge“ geben und ihnen damit eine Stimme verleihen.

Unterstützte Kommunikation durch die Arbeit mit Piktogrammen und ähnlichen Hilfsmitteln ermöglicht die Mitsprache und Teilhabe, ohne aktiv sprechen zu können oder zu müssen.

Mit diesem „Werkzeug“ lernen unsere Kinder und Jugendlichen eigene Wünsche, Gedanken, Bedürfnisse, Ängste, Gefühle und Ideen zu äußern.

Die eigene Meinung zum Ausdruck zu bringen, auch in der Auseinandersetzung mit anderen, fördert die Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit der einzelnen Kinder und Jugendlichen.

Durch die Auseinandersetzung in der Gruppe wird die kommunikative Fähigkeit verbessert. Ebenso lernen unsere Kinder und Jugendliche anderen „zuzuhören“ und erlernen dadurch ein Miteinander.

Sie üben, die Sichtweise ihres Gegenübers anzuerkennen, diese zu akzeptieren und lernen mit Konflikten konstruktiv umzugehen. Die eigene Frustrationstoleranz wird möglicherweise gefordert und der Umgang mit ihr kann erlernt werden.

Das Vorleben von uns Erwachsenen ist hierbei von großer Bedeutung. Wir haben eine klare Vorbildfunktion.

Im Rahmen eines Morgenkreises oder einer Gruppenbesprechung können gemeinsam und demokratisch z.B. Mahlzeitenideen oder die Freizeitgestaltungen entschieden werden.

Wichtig ist uns dabei, die vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten der Kinder zu berücksichtigen, um sie inhaltlich und zeitlich nicht in eine Überforderung zu bringen. Eine Mitgestaltung und Mitbestimmung an der Tagesstruktur sind dadurch gegeben.

Jede unserer Wohngruppen hat innerhalb einer Gruppenbesprechung eine*n Haussprecher*in gewählt. Diese treffen sich einmal im Monat mit der Einrichtungsleitung, der pädagogischen Leitung und je nach Thematik auch mit unserer Motologin oder Hauswirtschaftsleitung zu einem Internatsrat. In diesem werden gruppenübergreifende Themen besprochen, die dann wieder an die Häuser weitergegeben werden.

Nähe und Distanz

Während wir Mitarbeitenden uns in einem beruflichen Kontext bewegen, sind unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen innerhalb der Einrichtung in ihrem Privatleben.

Eine professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz ist deshalb entscheidend.

Wir geben unseren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen keine Kosenamen und nennen sie bei ihrem vollständigen Vornamen.

Eigene Grenzen bei distanzlosem Verhalten müssen klar benannt und aufgezeigt werden. Menschen mit Beeinträchtigung können diese Grenze teilweise nicht erkennen, somit nicht wahren und brauchen beim Erlernen dieser Kompetenz umfassende Hilfestellung.

Aber auch die Kinder und Jugendlichen werden dazu angehalten, ihre körperlichen und emotionalen Grenzen klar zu kommunizieren und die Grenzen anderer zu akzeptieren.

Wir bringen den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei, fremden Erwachsenen gegenüber Distanz zu wahren. Wir vermitteln ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz in der Gestaltung von Kontakten.

Gewaltfreie Kommunikation

Marshall B. Rosenberg hat zwei Arten von Kommunikation unterschieden. Zum einen die lebensbejahende Sprache des Herzens, die er "Giraffensprache" nennt. (Die Giraffe hat ein großes Herz und kann sich von oben einen guten Überblick über Situationen verschaffen. Sie kommuniziert gutmütig, empathisch, urteilsfrei)

Auf der anderen Seite steht die lebensentfremdende Kommunikation. Diese drückt Macht aus, beschuldigt das Gegenüber und trennt Verbindungen zwischen Menschen. Er nennt sie die "Wolfssprache". (bei starken Gefühlen wie Wut, Angst, Traurigkeit kann es sein, dass der Wolf in uns hervorkommt und nach außen brüllt, um sein Revier zu markieren)

Wir alle finden uns Tag für Tag mal im Giraffen- und mal im Wolfspelz wieder. In der Gewaltfreien Kommunikation geht es darum, dem Wolf häufiger Einhalt zu gebieten und mit der Güte der Giraffensprache zu kommunizieren.

Ziel ist es, das Leben unserer Mitmenschen und uns selbst zu bereichern. Es geht darum zu verstehen und verstanden zu werden. Die gewaltfreie Kommunikation unterstützt uns dabei, eigene Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen und diese nach außen kommunizieren zu können.

Für diese Kommunikationstechnik hat Rosenberg vier Schritte entwickelt, die darauf abzielen, größtmögliche Verbindung zwischen den Gesprächspartnern zu schaffen, sodass eine Atmosphäre von Verständnis, Offenheit und Sicherheit entstehen kann.

Diese sind

die Beobachtung in der entstandenen Situation beschreiben und nicht zu bewerten

die eigenen Gefühle erkennen und äußern

eigene entstandene Bedürfnis erkennen und äußern

eine Bitte an mein Gegenüber formulieren

So ist es uns möglich, zu sagen, wie es uns geht, ohne gleichzeitig „Stolpersteine“ in den Fluss der gemeinsamen Kommunikation zu legen. Gleichzeitig können wir verstehen, was mit dem anderen los ist, ohne von verletzenden Formen dessen Aussagen beirrt zu werden.

Positive Fehlerkultur

Fehler können uns allen passieren. Wichtig ist uns als Einrichtung deshalb der Umgang mit diesen.

In der Arbeit mit Menschen ist uns besonders wichtig, über entstandene Fehler zu sprechen.

Wir gehen lösungsorientiert mit Fehlern um.

Alle Mitarbeitenden versuchen täglich, auf die bestmögliche Weise zu arbeiten, mit unserer Klientel als auch im Team miteinander umzugehen.

In der Pädagogik und auch in der Pflege gibt es nicht immer nur „den einen“ Handlungsplan.

Manchmal muss „experimentiert“ werden, um den besten Weg im Umgang miteinander und im Umgang mit entstandenen Problemen zu finden.

Wir möchten neue und funktionierende Wege finden und nicht Gründe, warum etwas nicht geht!

Zeigen wir unseren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, dass Fehler in Ordnung sind. So gehen wir als Vorbild voran und bieten ein wichtiges Lernfeld im Rahmen der Sozialkompetenzen.

Werden Fehler „zugegeben“, loben wir diese Benennung und besprechen anschließend konstruktiv den weiteren Umgang. Aus Fehlern sammeln wir einen Schatz an Erfahrungen und können gemeinsam daran wachsen.

Schutz der Privat- und Intimsphäre

Wir arbeiten in dem Zuhause der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Unvermeidbar entstehen Begegnungen in Pflegesituationen.

Pflegesituationen finden in unserer Einrichtung in geschützten Räumen statt.

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden dazu angehalten, sich im Bad oder in ihrem Zimmer umzuziehen, um die eigene Intimsphäre und auch die Intimsphäre anderer zu schützen.

Auf ausdrücklichen Wunsch oder bei wissender Hilfebedürftigkeit helfen wir Mitarbeitenden ihnen beim An-, Aus- oder Umziehen sowie, wenn nötig, bei der gesamten Körperhygiene.

Während dieser Unterstützung benennen wir unser Tun und Handeln. Wir benennen die Körperteile der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in korrekter Redeform.

Neue Mitarbeiter*innen und Praktikant*innen werden erst am Ende der Einarbeitungsphase in die Pflege eingearbeitet.

Vorrangig steht für uns der Kontakt- und Bindungsaufbau, um eine Vertrauensbasis entstehen zu lassen. Kurzzeitpraktikanten und -praktikantinnen werden aus dieser sensiblen Tätigkeit ausgeschlossen.

Wir kündigen uns, vor der Öffnung der Zimmer-, Badezimmer- oder Toilettentür oder beim Eintreten, an.

Sexualpädagogisches Konzept

Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten

Wenn es um das Thema Kinderschutz geht, ist eine transparente Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten von großer Wichtigkeit.

Eine offene Zusammenarbeit gehört zum Selbstverständnis unserer Einrichtung.

Diese ist besonders in Krisen- und Konfliktsituationen wichtig.

Die Mitwirkung und Beteiligung der Sorgeberechtigten bei der Einschätzung eines Gefährdungsrisikos wird unsererseits angestrebt. Durch einen regelmäßigen Austausch möchten wir den Sorgeberechtigten Einblick in unsere Arbeit und unser Handeln geben.

Die Sorgeberechtigten werden selbstverständlich darüber informiert, wenn es zu einem Konflikt oder Übergriff gekommen ist.

Auch von Seiten der Sorgeberechtigten dürfen Informationen an uns herangetragen, durch die wir eventuelle Missstände beseitigen können. Dies ist ausdrücklich erwünscht.

Gesundheitsfürsorge

Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist uns wichtig. Durch unsere heiminterne Leitung für den Bereich Krankenpflege werden alle anstehenden Gesundheitsversorgungen koordiniert und gewährleistet.

Mit Haus- und Fachärzten und einer Vertragsapotheke in Marburg findet eine enge Zusammenarbeit statt. Die regelmäßigen U-Untersuchungen und empfohlenen Impfungen werden in dieser Kooperation gewährleistet.

Durch regelmäßige Körperchecks findet eine Überprüfung der körperlichen Entwicklung statt. Dadurch ist eine interne und externe Für- und Vorsorge im Rahmen des Gewaltschutzes gewährleistet.

Eine medizinische Unterweisung der Mitarbeiter*innen erfolgt im Rahmen der Einführung neuer Mitarbeitenden, wiederholend in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf.

Bearbeitung des Themas mit den Kindern in unserer Einrichtung

Unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen unser Internat mit deinen angegliederten Angeboten als sicheren Ort empfinden.

Bezogen auf unseren Schutzauftrag und um diesem gerecht zu werden, versuchen wir die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen zu stärken. Sie sollen lernen, Grenzüberschreitungen wahrzunehmen und Hilfe aufzusuchen, bzw. einzufordern und auch selbst aktiv, aber angemessen, dagegen vorzugehen.

Gewalt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen untereinander

Damit es in unserer Einrichtung möglichst zu keinen Grenzverletzungen kommt, haben wir für all unsere Schutzbefohlenen gleich geltende Regeln zur Orientierung festgelegt.

Diese Regeln werden immer wieder mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besprochen. Sie vermitteln ihnen klare Strukturen und Sicherheit.

Kleine Raufereien untereinander sind Normalität und gehören zum Alltag und der Entwicklung. Diese werden jedoch von den Mitarbeiter*innen umfassend begleitet. Um Konflikte selbständig und untereinander zu klären, werden sie dazu angeleitet und von uns begleitet.

Die Konfliktfähigkeit der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist ein fortlaufendes Lernfeld, welches intensiv und umfassend gefördert wird. Konfliktfähigkeit ist eine Form der Gewaltprävention.

Überschreitungen bei Konflikten können im psychischen Bereich sehr subtil ablaufen, und eine Art „Mobbing“ entwickeln. Besteht dazu ein klarer Verdacht, so erfordert dies ein schnellstmögliches Handeln.

Körperliche Gewalt ist viel deutlicher zu erkennen. Fast täglich erleben wir Hauen, Schubsen oder Treten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen untereinander.

Die Motivationen für die Ausübung von körperlicher Gewalt sind vielfältig und nicht immer erkennbar. Die sprachlichen Fähigkeiten und auch das Handeln in Konflikten ist bei Menschen mit Beeinträchtigung teils stark begrenzt. Übergriffe jeglicher Art werden dokumentiert und im Team reflektiert.

Umgang im Alltag

Beispielsweise bei täglich stattfinden gemeinsamen Mahlzeiten, bekommen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, Probleme und Bedürfnisse anzusprechen. Durch unsere enge Begleitung haben wir hier auch die nichtsprechenden Kinder/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen im Blick und ermutigen sie, ihre Meinung durch Gebärden, einen Talker oder Piktogramme zu äußern.

Die Themen „Gefühle“ und „mein Körper“ ist täglich in unserer Arbeit wiederzufinden. Die eigene und fremde Körperwahrnehmung und das eigene Selbstbewusstsein werden kleinschrittig und wiederholend bearbeitet.

Wir ermutigen die Kinder/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen, „Nein“ und „Stopp“ zu sagen.

Das Verhalten unserer Schutzbefohlenen untereinander wird von uns Mitarbeitenden beobachtet und reflektiert. Durch umfassende Hilfestellung üben wir ein gemeinsames Miteinander.

Wir benennen klare Regeln bei Grenzüberschreitungen.

In gemeinsam erarbeiteten Gruppenregeln haben wir freundliche Umgangsformen festgehalten.

Verfahrenswege im Ernstfall

Bei einem vagen, begründeten oder aber erhärteten Verdacht auf sexualisierte sowie physische und/ oder psychische Gewalt gegenüber unseren Schutzbefohlenen, braucht es eine Krisenintervention. Es ist dann wichtig, auf entsprechende Vorgehensweisen und Verfahrensabläufe zurückgreifen und Ansprechpartner*innen zu haben.

Ernstfall Missbrauch

Wir sind uns bewusst, dass:

ein Handlungsplan allen Menschen in unserer Einrichtung die Sicherheit gibt und im Notfall ein geordnetes Verfahren greift.

Diese Sicherheit ermöglicht die emotionale Bereitschaft, hinzusehen und aktiv zu werden.

der Schutz potenziell Betroffener oberste Priorität hat.

ein Handlungsplan bereits im Vorfeld festlegt, wer verantwortlich ist und wen man unterstützend hinzuziehen kann. Niemand kann und soll alles allein regeln!

Der Verfahrensablauf umfasst alle Schritte von der Abklärung einer ersten Vermutung, über Schutzmaßnahmen, Strafanzeige und Rehabilitationsverfahren... bis hin zur Aufarbeitung.

Die Ansprechpersonen sind mit dem Handlungsplan vertraut und sind zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet.

Handlungsplan der Ansprechpersonen

Für den Ernstfall eines Missbrauchsvorwurfs in unserer Einrichtung, der sich gegen eine*n unserer Mitarbeitenden richtet oder sich in unserer Einrichtung jemand an uns wendet und selbst Opfer von einer Form von Gewalt geworden ist, wissen wir, was zu tun ist:

Wir bewahren Ruhe und treffen in keinem Fall voreilige Entscheidungen.

Wir konfrontieren niemanden mit diesem Verdacht oder Vorwürfen, denn dazu bedarf es einer sorgfältigen, fachlichen Vorgehensweise.

Wir hören dem Menschen, der sich an uns wendet, aufmerksam zu und bewerten das Erzählte nicht.

Wir bestärken die Person darin, dass es richtig war, sich mitzuteilen.

Wir stellen möglichst keine weiterführenden Fragen.

Wir schützen Betroffene oder Dritte vor weiteren Übergriffen.

Akute Gefahrensituationen sind unverzüglich zu beenden.

Wir dokumentieren wertfrei den geschilderten Sachverhalt (Beteiligte, Geschehen, Ort, Zeit, weitere Schritte).

Wir holen uns die nötige Hilfe, die uns unterstützt und berät.

Bei Presseanfragen verweisen wir auf unseren Vorstandsvorsitzenden.

Dokumentation

Die Ansprechpersonen können zwischen Sach- und Reflexionsdokumentation unterscheiden:

Die Sachdokumentation enthält immer:

Datum und Anlass der Vermutung für das Vorliegen sexualisierter Gewalt

Beobachtungen und Berichte, möglichst in wörtlicher Rede (auch vermeintlich kleine Details sind später hilfreich)

Namen und Kontaktdaten der berichtenden Person

protokollierende Person

hinzugezogene Stellen, informierte Personen (zum Beispiel Kolleg*innen)

Absprachen, Schritte, die geplant beziehungsweise durchgeführt wurden

Begründungen für Entscheidungen

Empfehlungen von externen Stellen

Bei der Reflexionsdokumentation geht es darum,

sich seiner Gefühle bewusst zu sein,

genau festzuhalten, welche Informationen von wem kommen,

nach weiteren Erklärungsmöglichkeiten zu suchen,

Handlungsschritte abzuwägen

Rehabilitation

Wir sind uns bewusst, dass:

Rehabilitationsverfahren elementarer Bestandteil eines Schutzkonzeptes, insbesondere des Handlungsplanes im Ernstfall sind.

die Existenz des Rehabilitationsverfahrens Menschen ermutigt, potenzielle Grenzverletzungen anzusprechen.

Mitarbeitende sich gestärkt und geschützt fühlen, insbesondere in der Arbeit mit herausfordernden Zielgruppen.

Da Konzepte für Rehabilitationsverfahren oft noch am Anfang stehen, erklären wir uns bereit, im Ernstfall mit unseren Ansprechpersonen die notwendigen Schritte zu erwägen und Ressourcen freizusetzen.

Der Fokus liegt bei der zu rehabilitierenden Person.

Zur Nachsorge werden auch externe Hilfen hinzugezogen. Des Weiteren wird geprüft, ob und in welcher Höhe entstandene Kosten für juristische, therapeutische oder andere Unterstützung der zu Unrecht beschuldigten Person getragen werden.

Auch Teams, Kinder- und Jugendgruppen, Leitungsgremien etc. werden professionell begleitet.

Die Ansprechpersonen stehen für Gespräche zur Verfügung, bis die Einrichtung und die beteiligten Personen einen gemeinsamen (rituellen) Abschluss gefunden haben.

Dieser wird bewusst geplant, terminiert und durchgeführt.

Alle Schritte des Verfahrens sind zu dokumentieren.

Aufsichtsbehörde

Sowohl stationäre als auch ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in Hessen der staatlichen Aufsicht. Zuständige Behörde hierfür ist jeweils das örtliche Amt für Versorgung und Soziales. Obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, welchem die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt.

Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) vom 7. März 2012.

Im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit überprüfen die sechs Ämter für Versorgung und Soziales in Frankfurt, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda und Kassel in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen die hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sichergestellt.

Beschwerdemanagement

Um konstruktive Anregungen, Kritik oder Verbesserungsvorschläge umsetzen zu können, ist neben einer offenen Kommunikation eine objektive, beschwerdefreundliche Haltung, wie eine gelebte Kultur des Zuhörens und Ernstnehmens bedeutsam.

Sowohl für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als auch für Sorgeberechtigte und Mitarbeiter*innen gibt es in unserem Internat verschiedene Möglichkeiten, Kritik auszuüben.

Eine Beschwerde kann grundsätzlich mündlich und/oder schriftlich erfolgen.

Kinder und Jugendliche

Die Beschwerde eines Kindes/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen äußert sich meist als Unzufriedenheit. Diese ist in Zusammenhang von Alter, Entwicklungsstand und Persönlichkeit des Kindes in verschiedener Weise zu verstehen.

Verbale Äußerungen, aber auch Wut, Traurigkeit, Aggressivität bis hin zu Zurückgezogenheit sind hier gegeben. Kinder können ihre Beschwerde zu Situationen nicht durch Sprache äußern und sind somit auf die Achtsamkeit und die Empathie der Mitarbeitenden angewiesen.

Eine verlässliche und vertraute Beziehung ist hier ein entscheidender Faktor.

Ebenso das heranführen an alternative Kommunikationswege. Auch hier können Gebärden, Bilder, ein Talker oder Piktogramme zum Einsatz kommen.

Beobachtungen werden dokumentiert und in Fallberatungen besprochen, reflektiert und evaluiert.

Sorgeberechtigte

Eine konstruktive und ehrliche Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten ist für die pädagogische Arbeit mit dem Kind/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen wertvoll und erforderlich.

Durch einen direkten Dialog z.B. bei vereinbarten Gesprächsterminen oder auch per Telefon, E-Mail und/oder Brief aber auch durch Beobachtungen, möchten wir offen für die Beschwerden der Sorgeberechtigten sein.

Als Ansprechtpartner*innen stehen die Gruppenleitung und ihr Team, die pädagogische Leitung und Einrichtungsleitung zu Verfügung.

Mitarbeitende

Wünschenswert ist es natürlich, dass sich alle in einem Team mit ihren Stärken und Fähigkeiten einsetzen können und gut miteinander auskommen. Eine offene Streit- und Fehlerkultur ist dafür Voraussetzung.

Unzufriedenheiten, Spannungen und Meinungsverschiedenheit können zu einer Problematik bis hin zu einer Frustration am Arbeitsplatz führen.

Durch offenes Ansprechen im Rahmen einer Teamsitzung, im „Vier-Augen-Gespräch“ oder durch Einbeziehung der pädagogischen Leitung/ Einrichtungsleitung, können Probleme angesprochen und gelöst werden.

Ist in diesem Rahmen keine Lösung gefunden worden, so kann eine Supervision in Betracht gezogen werden.

Ansprechpartner*innen

Gruppenleitung der Wohngruppe

Pädagogische Leitung Frau Skowronek

Einrichtungsleitung Frau Wolff

Schulleitung Herr Müller/ Herr Radau

Betreutes Wohnen Frau Reiber

Externer Beschwerdeweg:

Heimaufsicht der Stadt Marburg

Frau Kante, Fachdienst 59 - Planung, Steuerung und Qualitätsentwicklung

Gerhard-Jahn-Platz 1

35037 Marburg

Telefon: 06421 201-1871

Fachberatungsstelle Wildwasser e.V.

Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Wilhelmstr. 40

35037 Marburg

Telefon: 06421 14466

Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e. V.

c/o hoffmanns höfe

Heinrich-Hoffmann-Straße 3

60528 Frankfurt am Main

Telefon: 069/6772 77 72

Fax: 069/6772 77 70

Kontaktaufnahme über WhatsApp: 0176/4380 84 77

E-Mail: info@ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de

Kooperation mit Beratungsstellen

Uns ist bewusst, dass sich kein Kind allein vor sexualisierter Gewalt schützen kann. Ebenso sind wir uns dessen bewusst, dass keine erwachsene Bezugsperson ein Kind oder eine*n Jugendliche*n allein schützen kann.

Zudem ist uns bewusst, dass die Erfahrung sexualisierter Gewalt sich auf alle Bereiche des Lebens auswirken kann: körperlich, psychisch, sozial und in der Sexualität.

Außerdem sind wir uns bewusst, dass die Reaktion des Umfeldes und der Umgang mit den Betroffenen für das Ausmaß der Folgen sexualisierter Gewalt wichtig ist.

Wird der betroffenen Person geglaubt, wird sie unterstützt, geachtet und gestärkt, können die Folgen deutlich geringer sein!

Fachberatungsstelle Wildwasser e.V.

Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Wilhelmstr. 40

35037 Marburg

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