Konzeption
Internat

Stand: Februar 2025

Das Ursula-Mutters-Internat

Herzlich Willkommen im Ursula-Mutters-Internat!

Gerne geben wir einen Einblick in unsere Arbeit und unser Selbstverständnis. Unsere Geschichte zeigt die Entstehung einer Einrichtung, die sich mit ihren angegliederten Angeboten und Einheiten an den Bedarfen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiert. Unser Konzept, mit seinen jeweiligen Schwerpunkten in den Wohngruppen und den Schulklassen, verstehen wir dabei als bewegend und aufeinander bezogen.

Unsere Geschichte

Ursula und Tom Mutters haben das Leben von Menschen mit Behinderung in Deutschland zum Besseren verändert. An für heute selbstverständliche Begriffe wie Teilhabe und Inklusion war vor 60 Jahren nicht zu denken. Die am 1. August 1926 geborene Wuppertalerin und der Niederländer, die bis zu ihrem Tod im Alter von 91 und 99 Jahren in Marburg lebten, haben durch ihr soziales Wirken Spuren hinterlassen. Mit ihrer Hinwendung zum Nächsten und ihrem unermüdlichen Einsatz für die Schwachen der Gesellschaft gelten sie heute als leuchtendes Beispiel für Mitmenschlichkeit, Toleranz und Tatkraft.

1960 feiern der niederländische Pädagoge Tom Mutters, Mitgründer der „Aktion Mensch“, und seine Frau Ursula Mutters, engagierte Lehrerin, das Richtfest im Kerstin-Heim in Marburg - heute das Ursula Mutters Internat. Mit dabei: Menschen aus Spanien, Schottland, Irland, Schweden und Skandinavien, die beim Bau geholfen haben – organisiert vom Lutherischen Weltbund in Genf.

Bis dahin war es ein langer Weg, der über ein erstes Kinderheim im hessischen Riedstadt und eine lange Zeit des Vorbereitens und Werbens führt. Ziel war es, das Leben von Menschen mit einem besonderen Bedarf lebenswerter und würdevoller zu gestalten – damals ein gesellschaftspolitisch revolutionärer Ansatz, der auch heute noch wegweisend ist.

Die Vision der Mutters war es, kein einzelnes großes Gebäude zu errichten, sondern mehrere familiär gestaltete Einzelhäuser, in denen Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung geborgen leben – für eine individuelle Betreuung und Förderung. 1962 ziehen die ersten Kinder in Marburg ein.

Zu Ehren von Ursula Mutters, mit ihrer prägenden pädagogischen Wirkung, wird beim 60-jährigen Jubiläum 2022 das Internat nach ihr benannt.

Die schwedische Studentin Kerstin Bjerre, später eine bekannte Theologin und Philologin, ist Mitstreiterin von Anfang an und Namensgeberin für den Trägerverein Kerstin-Heim e.V., Mitglied im Diakonischen Werk. Sie sammelte in ihrer Heimat engagiert Spenden und findet unter anderem Unterstützung für das Projekt im Pastor Daniel Cederberg, nach dem die Förderschule benannt ist. Daniel Cederberg war Leiter der schwedischen Sektion des Lutheranischen Weltbundes und wurde mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Das Internat mit seinen angegliederten Angeboten

Als heilpädagogisch anerkannte Einrichtung des Kerstin-Heim e.V. bildet das Ursula-Mutters-Internat zusammen mit der dazugehörigen Förderschule ein Zuhause für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Beeinträchtigung. Ihr Aufnahmealter liegt in den meisten Fällen zwischen sechs und dreizehn Jahren.

Die Kinder und Jugendlichen besuchen unsere Daniel-Cederberg-Schule auf dem eigenen Gelände. Sie können bis zur Beendigung ihrer Schulpflicht im Internat wohnen.

Während des gesamten Entwicklungsprozesses und darüber hinaus stehen wir als Einrichtung beratend und unterstützend zur Seite. Die gute und enge Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten, Kostenträgern und anderen Verantwortlichen ist unser Interesse.

Seit dem Jahr 1999 besteht das Angebot des Betreuten Wohnens, welches aus einem Bedarf einiger junger Menschen entstand und bis heute als Anschlussangebot für Einzelne von ihnen besteht.

Die Daniel-Cederberg-Schule

Die Daniel-Cederberg-Schule ist Teil des Ursula-Mutters-Internats und ergänzt unser Angebot. Alle Kinder und Jugendlichen, die diese auf dem Campus gelegene staatlich genehmigte Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ besuchen, wohnen im Ursula-Mutters-Internat. So ist es möglich, die individuellen Entwicklungsziele im engen Austausch zu begleiten und zu unterstützen.

Unsere Schüler*innen werden von einem multiprofessionellen Kollegium unterrichtet und gefördert. Dies besteht aus Förderschullehrer*innen, Fachlehrer*innen, Diplompädagog*innen, Erzieher*innen, jungen Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr, Teilhabeassistent*innen und Motolog*in/Psychomotoriker*in. Die Gestaltung des Schullebens wird durch eine aktive Schülervertretung und dem Elternbeirat abgerundet.

Es gibt sieben Klassen und vier Schulstufen (Grund-, Mittel-, Haupt- und Berufsorientierungsstufe). In den Schulstufen werden Schüler*innen unterschiedlichen Alters unterrichtet. Es wird darauf geachtet, dass alle Schüler*innen nach Möglichkeit alle Stufen durchlaufen.

Abweichungen von dieser Regel können aufgrund pädagogischer Entscheidungen notwendig sein. Der Unterricht richtet sich nach den hessischen Rahmenrichtlinien für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie die Bildungsstandards der allgemeinbildenden Schulen und nach den individuellen Bedürfnissen der Schüler*innen.

Nicht nur Kulturtechniken, Deutsch und Mathematik sind uns hier wichtig. Alle Unterrichtsfächer, darunter Religion, Informatik, bildende Kunst und der praxisorientierte Werkunterricht bereiten die Kinder und Jugendlichen auf das Leben vor.

Die Unterrichtsräume sind entsprechend ausgestattet, wobei sich die Funktionalität und eine motivierende, warme Atmosphäre nicht ausschließen. Angebote wie das Lernen von Unterstützter Kommunikation und Gebärden, der sichere Umgang mit den neuen Medien sowie therapeutische Förderung durch Psychomotorik oder Motologie, stärken die Selbstwahrnehmung und die Kommunikationsfähigkeit.

Weitere Informationen über die Daniel-Cederberg-Schule können Sie unserer Homepage zu entnehmen.

Betreutes Wohnen

Nachdem unsere jungen Erwachsenen ihre Schulzeit und damit auch ihre Zeit in unserem Internat beendet haben, geht es in einem Bereich für Erwachsene weiter.

Da bei einigen der Wunsch nach einer fortlaufenden Anbindung an den Kerstin-Heim e.V. bestand und bereits eine Sozialisation in Marburg stattgefunden hatte, entstanden seit 1999 nach und nach Wohngemeinschaften in Marburg, die seitdem bis heute durch uns betreut werden.

Durch Assistenzleistungen in Form von Begleitung, Beratung und Hilfestellung werden unsere Klient*innen in ihrer Lebenswelt unterstützt.

In Zusammenarbeit mit der Eingliederungshilfe wird der Hilfebedarf individuell ermittelt.

Der Betreuungsbedarf liegt wöchentlich bei durchschnittlich 3-6 Stunden.

Unsere Unterstützung beinhaltet die Hilfe bei der Bewältigung des Alltags (bei der Haushaltsführung, der Selbstversorgung oder auch der Freizeitgestaltung), bei der Suche nach medizinischer und therapeutischer Versorgung als auch bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigungen.

Wichtig ist uns, die Hilfe nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich anzubieten.

Ziel bleibt vordergründig, die Selbstständigkeit der Klient*innen zu fördern, bzw. zu erhalten.

Wir arbeiten nach dem personenzentrierten Ansatz.

Mithilfe von Leistungen der qualifizierten, aber auch der kompensatorischen Assistenz, werden die Klient*innen unterstützt, Fähigkeiten zu erlernen, weiterzuentwickeln oder bereits Erlerntes zu erhalten.

Die Teilhabe am Leben im sozialen Umfeld wir durch die Unterstützung der Assistenzleistungen erschlossen, erhalten oder verbessert.

Weitere Informationen sind dem Konzept „Betreutes Wohnen“ zu entnehmen oder auf unserer Homepage zu finden.

Rechtliche Grundlagen

Um pädagogisch und in einem ausreichend wirtschaftlichen und sicheren Rahmen arbeiten zu können, ist unsere Arbeit an verschiedene Bedingungen wie die gesetzlichen Grundlagen, die Kostenübernahme durch die Kostenträger als auch klare Aufnahmekriterien geknüpft.

Gesetzliche Grundlagen

Als Voraussetzung für die Aufnahme im Internat gilt für Leistungsberechtigte das Leistungserbringerrecht nach dem Sozialgesetzbuch der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX).

Seelisch behinderte junge Menschen haben im Rahmen der Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII), körperlich und/ oder geistig behinderte junge Menschen im Rahmen der Sozialhilfe (§§ 90ff SGB IX) Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Achtes Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe

  • § 27 i.V. § 34 SGB VIII Heimerziehung
  • § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Neuntes Sozialgesetzbuch Eingliederungshilfe

Die stationäre Eingliederungshilfe wird für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen, oder Sinnesbeeinträchtigungen nach den §§ 90 SGB IX, 113 SGB IX gewährt.

Nach dem hessischen Schulgesetz (SchulG HE) haben unsere Kinder und Jugendlichen nach § 49 Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt für jede Schülerin und jeden Schüler auf der Grundlage eines individuellen Förderplans.

Für den Anspruch auf Leistungen des Betreuten Wohnen gelten die Rechtsgrundlagen im

§ 99 SGB IX i. V. mit § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und § 78 SGB IX.

Kostenübernahme und -zusicherung

Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen, oder Sinnesbeeinträchtigungen kann der Antrag auf stationäre Eingliederungshilfe beim Eingliederungshilfeträger der Landkreise und Städte gestellt werden. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist das örtliche Jugendamt für die Hilfe verantwortlich. Anträge können aber auch bei allen anderen Rehabilitationsträgern (§ 6 SGB IX) eingereicht werden.

Der zuständige Rehabilitationsträger stellt den individuellen Unterstützungsbedarf zur Teilhabe unverzüglich gemäß § 14 SGB IX fest und berücksichtigt dabei zum einen die Wünsche der Leistungsberechtigten als auch die persönliche Situation, die Familiensituation, den Sozialraum sowie die derzeitigen Möglichkeiten zur Partizipation und Teilhabe. (Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs, § 13 SGB IX). Den besonderen Bedürfnissen der Kinder mit Behinderungen wird dabei Rechnung getragen.

Sind neben der stationären Hilfe noch weitere Unterstützungsleitungen erforderlich muss der zuständige Rehabilitationsträger andere Institutionen am Verfahren beteiligen und einen Teilhabeplan aufstellen.

Aufnahmekriterien

Als Voraussetzung für die Aufnahme gilt für Leistungsberechtigte das Leistungserbringerrecht nach dem Sozialgesetzbuch der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX).

Entscheidend für die Aufnahme in unserem Internat ist ein sonderpädagogisches Gutachten mit dem Hilfebedarf Förderschule für geistige Entwicklung.

Das Angebot unseres Bereiches Betreutes Wohnen richtet sich an die jungen Erwachsenen, deren Schulzeit im Ursula-Mutters-Internat vorbei ist und die sich entschieden haben, in einer eigenen Wohnung in Marburg zu bleiben. Als Bedingung gilt, die Bereitschaft zur Betreuung in der eigenen Wohnung, eine aktive Mitarbeit zum Erreichen der vereinbarten Ziele als auch die Erlaubnis zur Kooperation des Hilfenetzwerks.

Rahmenbedingungen

Um einen guten Rahmen zu schaffen, braucht es passende räumliche Bedingungen, ein Multidisziplinäres Team und klar strukturierte Betreuungszeiten.

Da sich die Bedarfe an Anfragen, der individuellen Bedürfe der einzelnen Kinder und Jugendlichen als auch die personelle Situation immer wieder ändern können, arbeiten wir mit einem hohen Maß an Flexibilität in der Umsetzung und Zusammenführung von Gruppenkonstellationen und Mitarbeiterteams.

Das Gelände und die Wohnformen

Die sieben Wohnhäuser des Ursula-Mutters-Internats befinden sich auf einem ca. 23.000 m² großen Gelände naturnah am Stadtrand von Marburg. Auf dem Gelände sind ebenso das Verwaltungsgebäude, indem im Obergeschoss eine Wohngemeinschaft für Praktikant*innen besteht, eine Bewegungshalle, unsere Internatsküche, eine Waschküche, eine Werkstatt und verschiedene Therapieräume zu finden. Unsere Förderschule mit eigenem Außenbereich, Schulgarten und eigener Bewegungshalle befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Folgend werden zunächst die Wohnhäuser mit den räumlichen Gegebenheiten als auch die Gruppenkonstellationen, der Betreuungsschlüssel und Besonderheiten dargestellt.

Die Umsetzung unserer pädagogischen Arbeit folgt in Punkt 4.

Haus Linde

Unser Wohnhaus Linde ist in zwei Wohngruppen aufgeteilt, die jeweils auf einer Ebene bestehen.

Haus Linde UG verfügt über eine Garderobe mit Gäste-Toilette, ein Wohn-/ Esszimmer, eine Küche, ein Büro/ Nachtbereitschaftszimmer mit angegliedertem Bad, vier Schlafzimmer, ein großes Tageslichtbad mit zwei Waschbecken, Dusche, Badewanne und Toilette, eine Toilette und eine Terrasse mit Zugang zum Außengelände. Vier bis sechs Kinder und Jugendliche können hier in Einzel- oder Doppelzimmer wohnen.

Bis Frühjahr 2020 war die Wohngruppe als Kurzzeitpflege-Angebot, in der jedoch auch zwei feste Wohnplätze integriert waren, geöffnet. Durch die Corona-Pandemie konnte das Angebot nicht weiter umgesetzt werden und die Wohngruppe wurde geschlossen.

Im Jahr 2023 wurde die Wohngruppe umgestaltet, so dass im September 2023 dort eine neue Wohngruppe entstanden ist.

Das Angebot ist für vier bis sechs Kinder bei einem Stellenschlüssel von 4,0 Fachkräften ausgerichtet.

Die Aufteilung der Räumlichkeiten in Linde OG ist ähnlich, jedoch gibt es hier sechs Einzelzimmer und zwei Tageslichtbäder. Statt der Terrasse ist hier ein Balkon zu finden.

In Linde OG wohnen Kinder und Jugendliche mit einem sehr hohen Betreuungsbedarf. Durch ihren individuellen Bedarf ist oftmals eine 1:1 Betreuung erforderlich. Der Stellenschlüssel liegt bei 5,0.

Haus Erle, Lärche und Kastanie

Haus Erle, Lärche und Kastanie haben die gleiche Bauweise. Die Wohnräume sind auf vier Ebenen verteilt. Es gibt neben den acht Schlafzimmern, zwei Tageslichtbäder, drei Toiletten, ein Büro/ Nachtbereitschaftszimmer mit angegliedertem Bad, ein Esszimmer, ein Wohnzimmer, ein Lagerraum, eine Putzkammer, einen großen Balkon und eine Terrasse mit Zugang zum Außengelände. Bis zu neun Kinder und Jugendliche können in den jeweiligen Häusern wohnen.

Haus Esche

Haus Esche wurde im Jahr 2021 komplett saniert. Auch hier sind die Wohnräume auf vier Ebenen verteilt. Neben neun Einzelzimmern gibt es drei Tageslichtbäder, drei Toiletten, ein Wohnzimmer, ein Esszimmer, eine Küche, eine Garderobe, ein Büro, ein Nachtbereitschaftszimmer mit angegliedertem Badezimmer und eine große Terrasse.

Haus Ahorn (ehemals Haus Esche)

Haus Ahorn befindet sich aktuell im Umbau. Es bietet ebenfalls Platz für bis zu neun Kinder und Jugendliche.

Im Untergeschoss des Gebäudes befindet sich eine 2-Zimmer-Wohnung, die Werkstatt der Hausmeister und die Therapieräume unserer verschiedenen Therapeuten.

Haus Birke

Haus Birke entstand im Jahr 2019. Aus der ehemaligen Heimleiterwohnung wurde eine Verselbständigungsgruppe. In dieser bereitet sich eine betreute Wohngemeinschaft auf ihr späteres Leben vor. Die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen haben hier die Möglichkeit, eng begleitet in einem geschützten Rahmen ihre Selbstständigkeit zu erproben. Zudem wird in enger Zusammenarbeit mit der eine Berufsperspektive erarbeitet. Durch begleitete Langzeitpraktika bekommen sie die Möglichkeit mehr Erfahrungen zu sammeln und ihre Kompetenzen zu erweitern. Ihr Alter liegt zwischen 16 und 20 Jahren.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass für einige junge Erwachsene der Schritt von einer 24-Stunden-Betreuung hin zu einer Wohnform mit geringeren Betreuungszeiten, ohne Übergangsmöglichkeiten nur schwer umsetzbar sind. Deshalb bieten wir mit der Verselbständigungsgruppe in Haus Birke einen begleiteten Übergang an.

Das Haus hat fünf Einzelzimmer, eine Küche, ein Bad, einen Gemeinschaftsraum und einen eigenen Außenbereich. Für die Mitarbeitenden besteht ein Büro mit Schlafmöglichkeit und einem angegliederten Badezimmer.

Aus pädagogischer Sicht ist aus dem Haus kein neues Heimleiterhaus entstanden, da dies nicht mehr zeitgemäß ist und wir die Räumlichkeiten konzeptuell für akute Bedarfe nutzen wollten.

Das Verwaltungsgebäude

Im Verwaltungsgebäude sind die Büroräume der Einrichtungsleitung, der pädagogischen Leitung, der Assistenz der Einrichtungsleitung und der Bereichsleiter für Hauswirtschaft, Krankenpflege, dem Betreuten Wohnen als auch des Sekretariats zu finden. Zwei Besprechungsräume stehen für verschiedene Formen des Austauschs zur Verfügung. Im Untergeschoss sind die Waschküche, Kühl- und Vorratsräume, eine Umkleidekabine für die Reinigungskräfte, eine Dusche und eine Toilette. Im Obergeschoss ist neben einem Pausenraum, der Nähstube, dem Büro der Mitarbeitervertretung und dem Büro der Motologin auch die Wohnung für Praktikant*innen, Auszubildende und FSJ/ BFD. zu finden. In beiden Stockwerken befindet sich jeweils noch ein Archiv.

Öffnungszeiten und Betreuungsumfang

Das Verwaltungsgebäude ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis mindestens 16:00 Uhr erreichbar.

Die Betreuung in den Wohngruppen findet vollstationär und somit 365 Tage im Jahr statt.

Die Betreuungszeit beginnt um 6:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr.

Die Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr wird in allen Wohngruppen mit der Nachtbereitschaft durch eine Fachkraft abgedeckt.

Personelle Ausstattung

Der Kerstin-Heim e.V. ist ein eingetragener Verein, der durch seine Mitglieder und seinem Vorstand vertreten wird. Ihnen ist die Einrichtungsleitung unterstellt.

Die Einrichtung wird durch die Einrichtungsleitung geführt. Sie ist dem Vorstand und den Mitgliedern zur Rechenschaft verpflichtet. Alle weiteren Mitarbeiter*innen sind ihr untergeordnet.

Ihr ist eine Assistenz mit einer Teilzeitstelle unterstellt.

Eine Verwaltungsfachangestellte ist für den Bereich Personal und Buchhaltung zuständig.

Der Internatsbereich wird durch die Pädagogische Leitung geleitet.

Die Bereichsleitung der Krankenpflege, eine ausgebildete Krankenschwester, sorgt für die qualitative Gewährleistung der Gesundheitsfürsorge.

Die Bereichsleitung der Hauswirtschaft koordiniert die Bereiche Haustechnik, Küche und Wäschepflege.

Die Wohngruppen haben einen Stellenschlüssel von 4,5-5 Fachkräften bei fünf bis neun zu betreuenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Von denen je eine Fachkraft die Position der Team-Gruppenleitung inne hat. Des Weiteren bilden wir ein/ eine Berufspraktikant*in als auch ein/ eine FSJler*in aus. Sie werden in den pädagogischen Alltag integriert und im Tagesablauf angeleitet. Für die Reinigung und Pflege der Räumlichkeiten steht je Wohngruppe eine Reinigungskraft mit 20 Stunden pro Woche zur Verfügung.

Drei Hausmeister (Maler und Lackierer, Schreiner, Gärtner) pflegen und sorgen für die Instanthaltung unseres Innen- und Außenbereichs des Internats und der Schule.

In unserer Internatsküche wird von ausgebildeten Köch*innen von sonntags bis freitags gekocht und die Lebensmittelversorgung koordiniert und organisiert.

In unserer Waschküche wird durch eine Hauswirtschaftlerin die Kleidung der Kinder und Jugendlichen gewaschen, getrocknet und zusammengelegt. Anteilig sorgt eine Nähkraft für die Kleidung der Kinder und Jugendlichen.

In der Daniel-Cederberg-Schule arbeitet wie bereits oben beschrieben ein multiprofessionelles Team zusammen.

Neben einer Motologin ist ein Musikpädagoge fester Bestandteil unseres Einrichtungsteams.

Team/ Teamtage/ Supervision

Die Einrichtungsleitung und der Vorstand treffen sich einmal im Monat zu einer gemeinsamen Sitzung.

In der Verwaltung und in den Wohngruppen findet einmal wöchentlich eine Teamsitzung statt.

Hier werden zum einen organisatorische und administrative Absprachen getroffen und zum anderen kollegiale Fallberatungen durchgeführt. Die Moderation führt dabei die Einrichtungsleitung, bzw. Gruppenleitung oder deren Stellvertretung.

Einmal wöchentlich findet eine Gruppenleitersitzung statt, die von der pädagogischen Leitung geführt wird.

Nach Bedarf finden ganze Teamtage statt, um vertieft an Themen arbeiten zu können.

Je nach Bedarf wird eine themenspezifische Beratungsstelle eingeladen. Dies sind beispielsweise Schulungen zu Kommunikation oder der Umgang mit Autismus.

Um die Qualität unserer Arbeit zu sichern, besteht die Möglichkeit der Supervision. Ein externer Supervisor unterstützt zur Reflexion beruflichen Handelns mit dem Focus auf Person, Rolle und Organisation. Ebenso besteht dort die Möglichkeit einer Fallberatung.

In der Schule finden regelmäßig Gesamt- und Stufenkonferenzen, pädagogische Tage und Fortbildungen statt.

Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) repräsentiert die Mitarbeiter*innen der Einrichtung gegenüber dem Dienstgeber und wacht darüber, dass alle Angestellten auf Recht und Billigkeit behandelt werden.

Die MAV wird alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die gewählten Mitarbeitenden sind zur Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt.

Die MAV beteiligt sich an Entscheidungen, die die Mitarbeitenden betreffen. Durch ihre Beteiligungsrechte gestaltet die MAV das kollektive Arbeitsrecht in der Einrichtung. Ohne Beteiligung der MAV sind Handlungen des Dienstgebers rechtsunwirksam. Beteiligungsformen sind die Anhörung und Mitberatung, das Vorschlagsrecht, die Zustimmung und das Antragsrecht.

Die MAV arbeitet als Team und trifft sich einmal wöchentlich in ihren Büroräumen. Zu dieser Zeit ist sie für persönliche Gespräche ansprechbar.

Individuelle Termine können per E-Mail vereinbart werden.

Arbeitsschutz

Neue Mitarbeitende werden im Rahmen verschiedener Einführungsveranstaltungen unterwiesen und eingearbeitet. Durch eine Checkliste wird gewährleistet, dass alle Arbeitsbereiche besprochen und erarbeitet wurden und die Mitarbeitenden handlungssicherer werden.

Jährlich wiederkehrende Ein- und Unterweisungen zu Infektions- oder Brandschutz finden im Rahmen einer Dienstbesprechung statt, wodurch die Arbeitssicherheit garantiert wird.

Ebenso findet für alle Mitarbeitenden eine fortlaufende betriebsärztliche Sprechstunde statt.

Einmal im Quartal trifft sich der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA). An dieser Sitzung nehmen neben den Mitarbeitenden der verschiedenen Bereiche unserer Einrichtung auch die Betriebsärztin und ein Mitarbeiter der B.A.D. für Arbeitssicherheit teil.

Pädagogisches Konzept

In der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung bedarf es einer hohen, empathischen Achtsamkeit, um ihre Bedürfnisse zu erkennen und ihnen Teilhabe und Mitbestimmung zu ermöglichen.

Ein lebensweltorientierter Ansatz und ein niedrigschwelliges Angebot sind uns wichtig.

Als Kern unserer Arbeit steht eine klare Tagesstruktur, die den Kindern und Jugendlichen einen sicheren und berechenbaren Ablauf gewährt.

Unsere pädagogische Arbeit

Unsere inhaltliche Arbeit ist ganzheitlich ausgerichtet und orientiert sich an individuellen, auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und deren zugeschnittenen Hilfeplänen, welche im gemeinsamen Gespräch u.a. mit dem Leistungsträger und den Sorgeberechtigten erarbeitet und erstellt werden.

Kindern und Jugendliche mit geistiger Beeinträchtigung und einem intensiven Betreuungsbedarf begegnen wir mit einer offenen, vertrauensvollen Beziehung und einem wertschätzenden Umgang.

Vertrauen, Einfühlungsvermögen, Kontinuität und Zuverlässigkeit sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

Bindung

Jedes unserer Kinder und Jugendlichen kommt auf individuelle Weise in unserer Einrichtung an. Wir stellen uns auf die verschiedenen Lebenswelten ein, um die Kinder und Jugendlichen dort abzuholen, wo sie sind.

Unsere Erfahrung zeigt, dass der Kontakt- und Bindungsaufbau von zentraler Bedeutung ist. Durch wiederkehrende, verlässliche Handlungen lassen wir Vertrauen und Sicherheit entstehen.

Sind die Eltern und/ oder Geschwister weiterhin im System der Kinder und Jugendlichen, so fördern wir diese Bindung. Dabei ist uns wichtig, gemeinsam und auf Augenhöhe zusammen zu arbeiten, um eine bestmögliche Förderung zu erreichen.

Durch eine kontinuierliche Bindung und gegebene Sicherheit kann sich das Kind geschützt entfalten und entwickeln.

Bei Kindern die in ihrer Vergangenheit verschiedenste Beziehungsabbrüche erlebt haben, bedarf es eines sehr achtsamen Beziehungs- und Bindungsaufbaus. Hier begegnen wir den Kindern ausdauernd, geduldig und beständig.

Lebensweltorientierung

Wir arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, die eine Beeinträchtigung mitbringen und deren Verhaltensweisen nicht immer nachvollziehbar sind. Auf niedrigschwellige Weise begegnen wir ihnen in ihrer Lebenswelt und holen sie dort ab. Unsere Kinder und Jugendlichen bringen teils für uns fremde Denkweisen und Verhaltensabläufe mit. Diesen begegnen wir offen, akzeptierend und mit dem Wechsel der Perspektive. Wir üben stetig die gegenseitige die Toleranz für verschiedene Wege und Ansichten. Sich auf die Lebenswelt des Gegenübers einzulassen, lässt Normalisierung zu und wirkt dadurch stigmatisierenden Tendenzen entgegen. Die Entwicklung von sozialen Fähigkeiten wird gefördert.

Herausforderndes Verhalten

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit herausforderndem Verhalten gibt es kein festes Handlungskonzept. Herausforderndes Verhalten ist ein Verhalten, das dazu führt, dass sich andere unzulänglich oder ohnmächtig fühlen.

Wir sehen herausforderndes Verhalten als Hilferuf und diesen als Einladung in Kontakt zu treten.

Wir möchten auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen eingehen und passende Rahmenbedingungen schaffen.

Dies sind z.B. kleine Gruppenkonstellationen, Einzelzimmer und Reiz arme Räumlichkeiten.

Durch einen höheren Stellenschlüssel können bei uns 1:1 Betreuungen stattfinden und dadurch eine individuelle Lern- und Lebenssituation geschaffen werden.

Vorab ist für uns entscheidend, das herausfordernde Verhalten genau zu beobachten, um es zu analysieren und verstehen zu können. So ergründen wir mögliche Ursachen des Verhaltens.

Um geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begleiten zu können, möchten wir, dass die Mitarbeitenden den Menschen mit Behinderung verstehen (wollen) und wissen, dass er Etwas mitteilen oder Einfluss ausüben möchte (Selbstwirksamkeit).

Im Rahmen der „Pädagogischen Einführung für neue Mitarbeitende“ ist uns deshalb wichtig, schon von Beginn an Umgang mit herausforderndem Verhalten zu schulen und darüber in den Dialog mit den Mitarbeitenden zu gehen.

Ein wichtiger Bestandteil zum Thema „herausforderndes Verhalten“ sind uns die gewaltfreie Kommunikation, der Perspektivwechsel, die unterstützte Kommunikation, achtsamer und sensibler Umgang mit den einzelnen Menschen als auch Nähe und Distanz.

Und ist wichtig, gerade für neue Mitarbeitende als Ansprechpartner*innen anleitend und unterstützend zur Seite zu stehen. Nur so können die eigenen Handlungsfähigkeiten erweitert werden und Handlungssicherheit entstehen.

Wir haben uns durch die Arbeiten der Psychologen Jacques Heijkoop und Bo Hejlskov Elvén in unserer Arbeit inspirieren lassen.

Unsere Analyse des herausfordernden Verhaltens basiert auf vier relevanten Punkten:

Die Form: Wie sieht das Problemverhalten aus?

Kennen wir den Ansatz (Trigger), können dem Problemverhalten zuvorkommen

Die Frequenz: Wie häufig kommt es in bestimmten Situationen zu diesem Verhalten?

Die Intensität: Mit wie viel Kraft wird das Verhalten ausgeführt?

Die Verbreitung: Wie sehr berührt das Problemverhalten das übrige Leben des Betroffenen?

Krisenpräventionsmöglichkeiten:

Wir nehmen das „Problemverhalten“ aus dem Zentrum des Kindes/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen heraus

Wir schenken dem Verhalten keine besondere Aufmerksamkeit

Wir möchten mit Warum-Fragen keine Schuld suggerieren

Wir setzen uns neben das Kind/ den Jugendlichen/ den jungen Erwachsenen

(Oft ist für das Kind/ den Jugendlichen/ den jungen Erwachsenen der Kontakt leichter, wenn wir uns nicht direkt gegenübersetzen und ihm ins Gesicht sehen)

Spiegeln: Der Mitarbeitende passt sich dem Verhalten des Kindes/ des Jugendlichen/ des jungen Erwachsenen an oder aber, dass Kind/ der Jugendliche/ der junge Erwachsene spiegelt das erlernte Verhalten

Wenn einer unserer Mitarbeitenden in einer Grenzsituation ins Wanken gerät, gerät auch das Kind/ der Jugendliche/ der junge Erwachsene ins Wanken

Je ernster die Krise ist, umso genauer scheint es/ er zu bemerken, wie die Gemütslage des Mitarbeitenden ist. Wenn die Mitarbeitenden sich unsicher fühlen, kann man fast sicher vorhersagen, dass das Kind/ der Jugendliche/ der junge Erwachsene ein problematisches Verhalten zeigen wird.

Wir reduzieren die Anzahl schlechter Erfahrungen und ersetzen diese durch positive Erfahrungen

Handlungswege:

Wir versuchen, mit dem Verhalten so umzugehen, dass das Kind/ der Jugendliche/ der junge Erwachsene selbst Einfluss darauf ausüben kann und es/ er somit ein Ersatzverhalten entwickeln kann

Selbstwirksamkeit: Wir lassen dem Kind/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen die eigenen Sinne (sehen, hören, bewegen, …) spüren. So gewinnt es/ er die Erfahrung, dass es/ er selbst Einfluss auf seine Umgebung ausüben kann

Vertrauen: Das Kind/ der Jugendliche/ der junge Erwachsene soll Vertrauen in andere Menschen erlangen und eine „sichere Abhängigkeit“ entwickeln

Wer anderen Menschen nicht vertraut, kann keine emotionale Stabilität bekommen. Vertrauen in andere Menschen ist eine gute und notwendige Basis für eine gesunde Ich-Entwicklung.

Emotionale Stabilität vermitteln: Durch rhythmische Abwechslung von Spannung und Entspannung helfen wir dabei, Gefühlen Ausdruck zu verleihen.

Bei herausforderndem Verhalten ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Situation oft ein entscheidender Ansatz für weiteres Handeln.

Die Beruhigung findet nicht dort statt, wo der Betroffene sich normalerweise entspannt oder zur Ruhe findet.

Teilhabe/ Partizipation/ Unterstützte Kommunikation

Partizipation besteht aus Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung und Mitbestimmung.

Diese wollen wir unseren Kindern und Jugendlichen ermöglichen und sehen diese als unseren pädagogischen Auftrag und ein gesellschaftliches, politisches Ziel.

Um aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung mitzuwirken, müssen wir den Kindern und Jugendlichen „Werkzeuge“ geben und ihnen damit eine Stimme verleihen.

Unterstützte Kommunikation durch die Arbeit mit Piktogrammen und ähnlichen Hilfsmitteln ermöglicht die Mitsprache und Teilhabe, ohne aktiv sprechen zu können oder zu müssen.

Mit diesem „Werkzeug“ lernen unsere Kinder und Jugendlichen eigene Wünsche, Gedanken, Bedürfnisse, Ängste, Gefühle und Ideen zu äußern.

Die eigene Meinung zum Ausdruck zu bringen, auch in der Auseinandersetzung mit anderen, fördert die Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit der einzelnen Kinder und Jugendlichen.

Durch die Auseinandersetzung in der Gruppe wird die kommunikative Fähigkeit verbessert. Ebenso lernen unsere Kinder und Jugendlichen anderen „zuzuhören“ und erlernen dadurch ein Miteinander.

Sie üben, die Sichtweise ihres Gegenübers anzuerkennen, diese zu akzeptieren und lernen mit Konflikten konstruktiv umzugehen. Die eigene Frustrationstoleranz wird möglicherweise gefordert und der Umgang mit ihr kann erlernt werden.

Das Vorleben von uns Erwachsenen ist hierbei von großer Bedeutung. Wir haben eine klare Vorbildfunktion.

Im Rahmen eines Morgenkreises oder einer Gruppenbesprechung können gemeinsam und demokratisch z.B. Mahlzeitenideen oder die Freizeitgestaltungen entschieden werden.

Wichtig ist uns dabei, die vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten der Kinder zu berücksichtigen, um sie inhaltlich und zeitlich nicht in eine Überforderung zu bringen. Eine Mitgestaltung und Mitbestimmung an der Tagesstruktur ist dadurch gegeben.

Jede unserer Wohngruppen hat innerhalb einer Gruppenbesprechung einen Haussprecher/ eine Haussprecherin gewählt. Diese treffen sich einmal im Monat mit der Einrichtungsleitung, der pädagogischen Leitung und je nach Thematik auch mit unserer Motologin oder Hauswirtschaftsleitung zu einem Internatsrat. In diesem werden gruppenübergreifende Themen besprochen. Über die Haussprecher*innen werden folgend die Wohngruppen über Besprochenes informiert.

Naturerfahrungen

Die Lage unserer Einrichtung gibt die Möglichkeit für naturnahes Lernen. Unser großes Außengelände und der umliegende Wald bieten die Bedingung eines Lern- und Entwicklungsraums. Spielerisch wird die Kreativität gefördert. Bewegungsabläufe werden sicherer, wodurch der Selbstwert und die Selbstwirksamkeit steigen. Klettern oder auch Matschen lassen das Naturmaterial kennenlernen. Die Konzentrationsfähigkeit wird verbessert und der Umgang mit verschiedenen Materialien wird geschult. Die Natur mit all ihren unterschiedlichen Facetten kann mit allen Sinnen erlebt werden.

Im freien Spiel, als Gruppenausflug oder gezielt in der Motologiestunde finden Angebote statt.

Verselbständigungsbereich

Im Entwicklungsprozess unserer Klientel sehen wir, welche unserer Jugendlichen die Kompetenzen für den Umzug in ein Betreutes Wohnen mitbringen, bzw. erworben haben.

Um die Jugendlichen bestmöglich auf die Zeit nach dem Internat vorzubereiten, haben wir die Möglichkeit einer Verselbständigungsgruppe geschaffen.

In Haus Birke haben bis zu fünf Jugendliche und junge Erwachsene die Chance, lebenspraktische Fähigkeiten zu erlernen, bzw. bereits Erlerntes zu vertiefen und zu festigen.

Durch umfassende Anleitung und Begleitung werden tägliche Haushaltsaufgaben eingeübt.

Nach und nach werden die Aufgabenbereiche erweitert.

Neben dem selbständigen Reinigen der Räumlichkeiten, dem Ablauf der Wäschereinigung, steht auch das Erstellen eines Speiseplans und der Umsetzung des Kochens/ des Zubereitens einer Mahlzeit auf der Tagesordnung.

Kleinschrittig wird unter anderem das Üben der Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln angeleitet und wiederholend erprobt, um z.B. in der Stadt ein Geschäft aufsuchen zu können.

Gemeinsam erstellte Strukturpläne helfen einen Überblick der einzelnen Aufgaben zu bekommen.

Eine weitere Unterstützung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist die Begleitung bei dem Finden von Freizeitgestaltungen oder sportlichen Aktivitäten.

Wir haben festgestellt, dass es den jungen Erwachsenen oft schwerfällt, freie Zeit für sich sinnvoll, ohne Anleitung oder Vorgabe, zu gestalten.

Mit den jungen Erwachsenen wird außerdem geübt, einen Arzttermin selbstständig auszumachen und später allein oder mit wenig Hilfestellung einen Termin wahrzunehmen. Ebenso das Stellen und Einnehmen von Medikamenten, das morgendliche Aufstehen als auch pünktlich am Arbeitsplatz sein.

Alle Lernfelder werden individuell im Einzelgespräch mit den jungen Erwachsenen besprochen und anschließend als Ziel festgelegt. Jeder und jede Einzelne bringt ein unterschiedliches Lerntempo und verschiedene Ressourcen mit. Wir unterstützen die Einzigartigkeit, um einen gegenseitigen Vergleich zu vermeiden und um die unterschiedlichen Fähigkeiten als Gruppe zu fördern.

Sexualität und Intimsphäre

Wir gehen respektvoll mit der Intim- und Privatsphäre unserer Kinder und Jugendlichen um. Ebenso akzeptieren wir ihre sexuellen Entwicklungsphasen.

Uns ist wichtig, ein Bewusstsein für den eigenen Körper und den Umgang mit Nähe und Distanz zu vermitteln und zu fördern.

Kleinschrittig beginnen wir damit, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Gefühle erkennen und benennen können. Wir erlernen einzelne Körperteile, deren Funktionen und die Unterschiedlichkeiten. Ein Verständnis von Nähe und Distanz ist eine zentrale Bedeutung.

Entscheidend für die „Lernbausteine“ sind hierbei der Entwicklungsstand, die Körperentwicklung und der natürliche Trieb. Wir gehen auf alle unterschiedlichen Bedürfnisse ein.

In Pflegesituationen benennen wir unsere Handlungsschritte, um unsere Schutzbefohlenen auf anstehende Handlungsschritte vorzubereiten.

Wir vermitteln unseren Kindern und Jugendlichen, dass ihr eigenes Zimmer Raum für eigene Intimität gibt und in Gemeinschaftsräumen die Grenzen aller bewahrt werden.

Inklusion

In Kooperation mit innerörtlichen Angeboten, unterstützen wir die Inklusion unserer Schutzbefohlenen. Sportangebote wie Basketball oder Fußball aber auch die Teilnahme in der Jugendfeuerwehr und einem Tanzangebot werden wöchentlich gefördert.

Unsere eigentliche Inklusion beginnt jedoch in alltäglichen Aufgaben wie dem Stadtbusfahren oder dem Einkauf im Supermarkt. Einen Fahrplan zu lesen, mit einer verspäteten oder ausgefallenen Busfahrt umzugehen oder das Verstehen von Preisen im Supermarkt stellt für viele unserer Jugendlichen eine große Herausforderung dar. Kleinschrittig und ausdauernd werden diese einzelnen Handlungsschritte angeleitet und unterstützt.

Aber auch der Umgang mit fremden Menschen im öffentlichen Raum stellt immer wieder ein neues Lernziel dar. Wir versuchen täglich die Unterschiedlichkeiten von Menschen transparent zu machen und die Akzeptanz der eigenen als auch der anderen Person zu vermitteln.

Wir üben die eigenen Grenzen zu benennen, sich Hilfe holen zu dürfen und Möglichkeiten aufzuzeigen.

Positive Fehlerkultur

Fehler können uns allen passieren. Wichtig ist uns deshalb der Umgang mit diesen.

In der Arbeit mit Menschen ist uns besonders wichtig, über entstandene Fehler zu sprechen.

Wir gehen lösungsorientiert mit Fehlern um.

Alle Mitarbeitende versuchen täglich, auf die bestmögliche Weise zu arbeiten, mit unserer Klientel als auch im Team miteinander umzugehen.

In der Pädagogik und auch in der Pflege gibt es nicht immer nur „den einen“ Handlungsplan.

Manchmal muss „experimentiert“ werden, um den besten Weg im Umgang miteinander und im Umgang mit entstandenen Problemen zu finden.

Wir möchten neue und funktionierende Wege finden und nicht Gründe, warum etwas nicht geht!

Zeigen wir unserer Klientel, dass Fehler in Ordnung sind, so gehen wir als Vorbild voran und bieten ein wichtiges Lernfeld im Rahmen der Sozialkompetenzen.

Werden Fehler „zugegeben“, loben wir diese Benennung und besprechen anschließend konstruktiv den weiteren Umgang. Aus Fehlern sammeln wir einen Schatz an Erfahrungen und können gemeinsam daran wachsen.

Flexible Angebote nach Bedarfsanalyse

Zirkulierend wird im Rahmen einer Bedarfsanalyse geschaut, welche Kinder und Jugendlichen wann ein-, bzw. ausziehen und gut miteinander wohnen und leben können.

Ein Kriterium dafür ist vor allem der Entwicklungsstand und der individuelle Bedarf und die Wünsche der Einzelnen.

Ebenso wird geschaut, welches unserer Wohnhäuser für eine neue Gruppenkonstellation infrage kommt, um die bestmögliche Versorgung und Förderung zu gewährleisten.

Dies erfordert für uns als Einrichtung ein hohes Maß an Flexibilität und schafft dabei gleichzeitig den bestmöglichen Weg für die Kinder und Jugendlichen.

Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten

Ein enger, vertrauter Kontakt zu den Sorgeberechtigten ist uns wichtig und für die Förderung des Kindes/ des Jugendlichen bedeutend.

Unser Ziel ist es, eine gute, transparente Zusammenarbeit zu entwickeln und einen guten Kontakt zwischen Kind/ Jugendlichen und Sorgeberechtigten zu fördern.

Gemeinsam werden neben den individuellen Bedürfnissen auch die Besuchs- und Telefonkontakte besprochen.

Von Beginn an übernehmen wir gemeinsam die Verantwortung für die möglichen Lernziele, die Zukunftsgestaltung und Verselbstständigung der Kinder und Jugendlichen. Hierbei werden die Wünsche des Kindes/des Heranwachsenden sowie etwaige Schutzbedürfnisse, zum Beispiel vor Kindeswohlgefährdung, beachtet.

In gemeinsamen Gesprächen wird der Entwicklungsstand fortlaufend und transparent besprochen. Die Sorgeberechtigten entscheiden über die Weitergabe der persönlichen Daten oder Veröffentlichungen von Fotos in den Medien wie z.B. unserer Homepage.

Sie werden bei allen ihrer Kinder und Jugendlichen betreffenden Angelegenheiten beteiligt.

Sorgen, Wünsche und Anliegen bekommen Raum und werden ernst genommen

Sorgeberechtigte werden zeitnah über Veränderungen wie Termine, Feste und Veranstaltungen, mögliche, nötige Schließzeiten oder auch Personalveränderungen informiert.

Über besondere Vorkommnisse werden sie, ebenso wie die Heimaufsicht, sofort informiert.

Gesundheitsfürsorge

Medizinische Versorgung

Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist uns wichtig. Durch eine heiminterne Leitung für den Bereich Krankenpflege werden alle anstehenden Gesundheitsversorgungen koordiniert und gewährleistet.

Mit Haus- und Fachärzten als auch mit einer Vertragsapotheke in Marburg findet ein guter Austausch und eine enge Zusammenarbeit statt.

Regelmäßige Körperchecks sorgen für eine regelmäßige Überprüfung der körperlichen Entwicklung. Ebenso ist unsere Für- und Vorsorge im Rahmen des Gewaltschutzes gewährleistet. Anstehende U-Untersuchungen und Impfungen werden koordiniert und eingehalten.

Der Bedarf an Pflegeartikeln für unser Klientel als auch die Mitarbeitenden werden abgedeckt.

Die medizinische Unterweisung unserer Mitarbeitenden schult sie im Umgang mit verschiedenen Krankheitsbildern, dem Umgang mit Medikamenten oder den Handlungsschritten in Notsituationen.

Ernährung

Eine ausgewogene Ernährung dient der Gesunderhaltung. Unsere hauseigene Küche bietet eine abwechslungsreiche und ausgewogene Kost an, daneben wird der Speiseplan durch den individuellen Einkauf der Gruppen und das eigenständige Zubereiten der Mahlzeiten in den Wohngruppen ergänzt.

Religiöse Essformen und Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten werden im Speiseplan berücksichtigt.

Im Rahmen der Betreuung vermitteln wir die Vielfalt von verschiedenen Lebensmitteln und Gerichten.

Therapeutisches Angebot

Motologie

Unsere Kinder und Jugendlichen im Internat zeigen oft eine eingeschränkte Erfahrung im Umgang mit sich und ihrer Umgebung. Wir arbeiten deshalb mit der Motopädagogik. Wir möchten dadurch eine verbesserte Handlungsfähigkeit in Bezug auf die eigene Person (Ich-Kompetenz), den Mitmenschen (Sozial-Kompetenz) und der Umwelt (Sach-Kompetenz) erreichen.

Die Motopädagogik, die bei uns von einer Diplom-Motologin angeboten wird, bietet Spiele und Übungen, die sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren, ohne sie zu überfordern. Die Aktivitäten finden in kleinen und größeren Gruppen statt, um auch soziale Kompetenzen wie miteinander spielen, sprechen und Spaß zu haben, zu fördern.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die bewegungsorientierte Therapie der Motopädagogik die Eigenaktivität und das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen unterstützt. Das positive Grundgefühl wirkt sich insgesamt stärkend auf die Persönlichkeitsentwicklung aus.

Musikpädagogik

Musik ist fast in jedem Lebens- und Lernbereich unseres Alltags vorzufinden und es gibt kaum ein Kind oder Jugendlichen, welches nicht in irgendeiner Form mit Musik verbunden ist. Es geht also in der Musik nicht nur darum, die Notenschrift oder gar ein Instrument zu beherrschen, sondern Musik gehört zu uns allen und somit auch zu denjenigen, die sich für gänzlich unmusikalisch halten.

In unserem musikpädagogischen Angebot sollen die Kinder und Jugendlichen ein ganzheitliches Lernen erleben.

  • rhythmisches Bewegen von Armen und Beinen
  • Sinnesaktivität des Hörens von äußeren Geräuschen und eigenen Tönen
  • Spiel mit Instrumenten hinsichtlich der Geräuscherzeugung erkunden
  • Fühlen welche Emotionen dies hervorruft

Wassergewöhnung/ Schwimmen

Im Rahmen des Schulunterrichts geben wir die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit dem Element Wasser. Im Wasser entsteht eine neue Körperwahrnehmung.

Durch die Wahrnehmung von unterschiedlichen Bewegungsabläufen wird der Gleichgewichtsinn gefördert. Ein Erleben von Auftrieb und Widerstand findet statt. Die Heranführung an das Element findet zunächst in der Wassertonne statt. Ist der Umgang vertraut, findet eine weitere Förderung in den umliegenden Schwimmbädern statt. Eine Vermittlung von grundlegenden Baderegeln ist dabei unabdingbar.

Der Schwimmunterricht hilft beim Abbau von Ängsten und fördert das Selbstwertgefühl.

Angebot durch externe Anbieter

Auch außerhalb unserer Einrichtung werden Angebote wahrgenommen. Das Internat arbeitet in enger Kooperation mit der ortsanliegenden Tanzschule, einer Krankengymnastin und einer Logopädie und Ergotherapie Praxis zusammen.

Tanzschule

Wir geben unseren Jugendlichen ab 14 Jahren die Möglichkeit zu tanzen und sich selbst in der Musik kennen zu lernen.

Hier kann vom langsamen Walzer über Cha-Cha-Cha bis hin zu Disco Fox alles erlernt werden. Im Rahmen eines Abschlussballs, zu dem alle Freunde und Verwandte eingeladen sind, kann das Erlernte offeriert werden.

Ergotherapie, Krankengymnastik und Logopädie

Um unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern, arbeiten wir eng mit ortsansässigen Therapeuten zusammen. Gemeinsam mit den Eltern und unserem Hausarzt besprechen wir die individuellen Bedarfe.

Qualitätssicherung

Die uns anvertrauten Menschen im Internat, unserer Förderschule und auch im Betreuten Wohnen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir achten ihre Würde und haben Respekt vor ihrer Lebensform und vor jedem Einzelnen ohne Ansehen ihrer Religion oder Weltanschauung.

Durch den Rahmen täglicher Dokumentation, eines Gewaltschutzkonzepts als auch ein Beschwerdemanagement sollen die Kinder, Jugendlichen jungen Erwachsenen und Mitarbeitenden geschützt werden.

Ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung

Persönliche Daten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wie Name, Geburtsdatum, Adresse, medizinische Informationen und rechtliche Betreuung, werden als Stammdaten geführt und regelmäßig aktualisiert.

Dokumente wie Verträge, Einwilligungserklärungen, Datenschutzvereinbarungen und andere rechtlich relevante Unterlagen für die Aufnahme werden in den Verwaltungsakten sicher aufbewahrt und kontinuierlich aktualisiert.

Ärztliche Anordnungen, Medikationspläne und Berichte von Arztbesuchen werden sowohl in einer zentralen Krankenakte in der Verwaltung als auch in den jeweiligen Häusern geführt.

Protokolle von Teambesprechungen, Gesprächen mit Sorgeberechtigten sowie der Schriftverkehr mit Behörden und anderen Institutionen werden zeitnah dokumentiert und archiviert.

Individuelle Betreuungspläne, Entwicklungsberichte, Protokolle von Fallbesprechungen und Dokumentationen von Maßnahmen und Aktivitäten werden für jedes Kind, jeden Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhoben und gepflegt.

Gewaltschutz

Wie unserem Gewaltschutzkonzept zu entnehmen ist, haben wir als Einrichtung den Auftrag und auch Anspruch, die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gewalt oder jeglicher Form von Übergriffen zu schützen.

Gewalt kann auf physischer, psychischer und sexueller Ebene stattfinden.

Ein gewaltfreies Miteinander zwischen den Kindern untereinander als auch zwischen Mitarbeiter*innen und den Kindern oder Mitarbeitern und Mitarbeitern erfordert die Einführung entsprechender notwendiger und präventiver Maßnahmen, um beide Gruppen vor jedem Missbrauch und jeder diskriminierenden Behandlung zu schützen.

Wir möchten einen sicheren Raum geben.

Eine Haltung der gegenseitigen Achtung, der Toleranz einer anderen Denkweise und einem respektvollen Umgang ist uns wichtig.

Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen und unseren Schutzbefohlenen in Bezug auf Gewalt ist ein fortlaufender, wiederholender Prozess. Gemeinsame Werte und Normen werden im Dialog, im Vorleben und Anlernen zur Prävention von Gewalt besprochen und getätigt.

Beschwerdemanagement

Um konstruktive Anregungen, Kritik oder Verbesserungsvorschläge umsetzen zu können, ist neben einer offenen Kommunikation eine objektive, beschwerdefreundliche Haltung, wie eine gelebte Kultur des Zuhörens und Ernstnehmens bedeutsam.

Sowohl für unsere Kinder und Jugendlichen als auch für Sorgeberechtigte und Mitarbeiter*innen gibt es in unserem Internat verschiedene Möglichkeiten, Kritik zu üben.

Eine Beschwerde kann grundsätzlich mündlich und/oder schriftlich erfolgen. Für die schriftliche Form besteht ein Beschwerdeformular.

Kinder und Jugendliche

Die Beschwerde eines Kindes äußert sich meist als Unzufriedenheit. Diese ist in Zusammenhang von Alter, Entwicklungsstand und Persönlichkeit des Kindes/ des Jugendlichen in verschiedener Weise zu verstehen.

Verbale Äußerungen, aber auch Wut, Traurigkeit, Aggressivität bis hin zu Zurückgezogenheit, sind hier gegeben. Kleinkinder oder Nichtsprecher können ihre Beschwerde zu Situationen oft nicht durch Sprache äußern und sind somit auf die Achtsamkeit und die Empathie der Mitarbeitenden angewiesen.

Eine verlässliche und vertraute Beziehung ist hier ein entscheidender Faktor.

Ebenso das heranführen an alternative Kommunikationswege. Hier kommen Gebärden oder Piktogramme, verschiedene Bilder als auch gestützte und unterstützte Kommunikation zum Einsatz.

Die verschiedenen Wege von Kommunikation werden im Alltag umfassend geübt und angeleitet.

Sorgeberechtigte

Eine konstruktive und ehrliche Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten ist für die pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wertvoll und erforderlich.

Durch einen direkten Dialog z.B. bei vereinbarten Gesprächsterminen oder auch per Telefon, E-Mail und/oder Brief, aber auch durch Beobachtungen, möchten wir offen für die Beschwerden und Anregungen der Sorgeberechtigten sein.

Als Ansprechtpartner*innen stehen die Gruppenleitung und ihr Team, die Pädagogische Leitung und Einrichtungsleitung als auch die Lehrer*innen und die Schulleitung zu Verfügung.

Mitarbeitende

Unser Wunsch ist es, dass sich alle in ihrem Team mit ihren Stärken und Fähigkeiten einsetzen können und gut miteinander auskommen.

Unzufriedenheiten, Spannungen und Meinungsverschiedenheit können zu einer Schwierigkeit und Problematik bis hin zu einer Frustration am Arbeitsplatz führen. Dieses möchten wir durch Offenheit und Transparenz vermeiden. Eine offene Streit- und Fehlerkultur ist dafür von Nöten.

Durch offenes Ansprechen im Rahmen einer Teamsitzung, im „Vier-Augen-Gespräch“ oder durch Einbeziehung der Pädagogischen Leitung und/ oder Einrichtungsleitung, können Probleme angesprochen und gelöst werden.

Ist in diesem Rahmen keine Lösung gefunden worden, so kann eine Supervision in Betracht gezogen werden. Ebenso ist die Mitarbeitervertretung als Ansprechpartner da.

Aufsichtsbehörde

Sowohl stationäre als auch ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in Hessen der staatlichen Aufsicht. Zuständige Behörde hierfür ist jeweils das örtliche Amt für Versorgung und Soziales. Obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, welchem die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt.

Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) vom 7. März 2012.

Im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit überprüfen die sechs Ämter für Versorgung und Soziales in Frankfurt, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda und Kassel in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen die hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sichergestellt.

Qualitätsentwicklungsgespräche

Durch den Fachbereich Planung, Steuerung und Qualitätsentwicklung des Jugendamtes der Stadt Marburg finden mindestens alle zwei Jahre Qualitätsentwicklungsgespräche statt.

In offener und vertrauensvoller Zusammenarbeit werden Veränderungen und Entwicklungen von Strukturen oder auch entstandene Herausforderungen besprochen. In einer gemeinsamen Reflexion werden Wünsche und Ziele formuliert.

Datenschutz und Schweigepflicht

Auch der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und der Mitarbeiter*innen im Rahmen des Datenschutzes und der Schweigepflicht ist uns wichtig.

Der Datenschutz gilt als Schutz vor Missbrauch der Datenverarbeitung und soll die persönlichen Rechte und die Privatsphäre schützen.

Er wird in unserer Einrichtung intern als auch durch einen externen Anbieter gewährleistet.

Mitarbeitende werden grundsätzlich über ihre Schweigepflicht und den Datenschutz informiert und darauf verpflichtet.

Bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten (insbesondere Foto- und Filmaufnahmen) ist mit den Personensorgeberechtigten schriftlich zu klären, was zu welchem Zweck in unserer Einrichtung erhoben, erstellt, wozu verwendet oder weitergegeben wird.

Die Anonymisierung von Falldaten wird beachtet.

Kommen wir als Einrichtung im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen vorliegt und diese nicht anders abgewendet werden kann, sind wir befugt, das Jugendamt über den Vorfall mit entsprechenden Daten zu informieren.

Liegen also Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, ist die Einschaltung des Jugendamts geboten. Hier arbeiten wir eng mit der Heimaufsicht der Stadt Marburg zusammen.

Mitarbeiter*innen werden im Rahmen der „Einarbeitung neuer Mitarbeitenden“ zum Thema Datenschutz und Schweigepflicht durch die Einrichtungsleitung unterwiesen.

Anlage

Unser Konzept, mit seinen jeweiligen Schwerpunkten in den Wohngruppen und den Schulklassen, verstehen wir als bewegend und aufeinander bezogen. Wir arbeiten bedarfsorientiert, wodurch sich die Gruppenkonstellationen und -größen, Stellenschlüssel der Mitarbeiter*innen als auch die Räumlichkeiten immer wieder variieren.

Tabellarische Darstellung der Wohngruppen und –formen

In der Anlage wird der IST-Stand der aktuellen Belegung der Wohngruppen dargestellt.

Der Kerstin-Heim e.V. ist Träger des Ursula Mutters Internat und Mitglied der Diakonie Hessen